Ausbildung zur/zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste - Fachrichtung Bibliothek
Die Fachhochschule Erfurt beabsichtigt zum 27. August 2012 eine/n Auszubildende/n für den Beruf zur/zum:
Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste
Fachrichtung Bibliothek
Kennziffer: 02/2012
einzustellen.
Fachangestellte für Medien und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek, beschaffen, erschließen und stellen Medien und Informationen mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechniken bereit. Die Ausbildung vermittelt umfangreiche Kenntnisse des Bibliotheks- und Informationswesens an einer wissenschaftlichen Hochschulbibliothek. Sie erhalten Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Erwerbung, der Erschließung und Vermittlung von Medien und elektronischen Ressourcen.
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre, wobei die ersten drei Monate als Probezeit gelten. Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die im Ausbildungsbetrieb der Hochschulbibliothek der Fachhochschule Erfurt und in der Berufsschule stattfindet. Die Spezialisierung in der Fachrichtung Bibliothek erfolgt im dritten Ausbildungsjahr.
Das Ausbildungsverhältnis sowie die Ausbildungsvergütung bestimmen sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA – L BBIG) in der jeweils geltenden Fassung.
Bewerberinnen/Bewerber müssen mindestens den mittleren Bildungsabschluss mit guten Leistungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik vorweisen. Sie sollten Freude am Umgang mit Büchern, an der Arbeit mit Menschen und an der Nutzung moderner Informationssysteme haben. Außerdem sollten Sie teamfähig und zuverlässig sein. Von Vorteil sind absolvierte Praktika im Bibliotheksbereich.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Interessenten richten ihre schriftliche Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen bitte unter Angabe der Kennziffer: 02/2012 bis zum 11.02.2012 an die
Fachhochschule Erfurt
Dezernat Personal und Recht
Postfach 45 01 55
99051 Erfurt.
Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung bitten wir um Beilage eines ausreichend frankierten Rückumschlags. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.




