Aufgaben und Wirkungsfelder der Gleichstellungsbeauftragten
... im Interesse der Studierenden
- Unterstützung von Aktivitäten, die geeignet sind, bei jungen Mädchen und Frauen das Studieninteresse - insbesondere in technisch orientierten Studienrichtungen - zu fördern
- Einflußnahme auf eine frauenfreundliche Gestaltung des Studiums und Studienumfeldes
- Beratung der Studentinnen bei Fragen des Studienablaufes (z. B. in Fragen von Schwangerschafts- und Erziehungsurlaub, bei der Pflege von Familienangehörigen, bei sexueller Belästigung)
... im Interesse der Professoren und Mitarbeiter
- Mitarbeit bei Stellenbesetzungsverfahren (Angestellte, Azubis, Projektmitarbeiter) mit dem Ziel, den Frauenanteil an der FH zu erhöhen, insbesondere in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind
- Mitarbeit und Stellungnahme bei Berufungsverfahren mit dem Ziel, den Anteil an Professorinnen zu erhöhen.
- Beratung weiblicher Bediensteter bei arbeitsrechtlichen Fragen (Teilzeitbeschäftigung, Erziehungsurlaub, Kinderbetreuung, Mobbing u.a.)




