JAV - Jung, Aktiv, Verantwortungsbewusst
Die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) an der Fachhochschule Erfurt, ist im Bereich des öffentlichen Dienstes die Interessenvertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten unter 25 Jahren.
Vorsitzende der JAV

- Foto: Privat
Maria Trüpschuh
Fachangestellte für Bürokommunikation
Zentrum für studentische und akademische Angelegenheiten
Zentrales Prüfungsamt
Telefon: 0361 6700 866
Telefax: 0361 6700 859
E-Mail:
maria.truepschuh@no - spam.fh-erfurt.de
jav@no - spam.fh-erfurt.de
Unsere Ausbildungsberufe
Es gibt folgende drei Ausbildungsberufe an der Fachhochschule Erfurt:
- Fachangestellte/r für Bürokommunikation
- Feinwerkmechaniker/in (wird momentan nicht angeboten)
- Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste - Bibliothek
Aufgaben der JAV
- Mitbestimmtung bei der Auswahl und Einstellung von Nachwuchskräften
- Entgegennahme von Anregungen, Problemen und Beschwerden am Arbeits- und Ausbildungsplatz
- Überwachung ob Ausbildung qualifiziert, zukunftsorientiert und sinnvoll ist
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zugunsten der jungen Beschäftigten
- Wahrnehmung der individuellen Interessenvertretung
- Überwachung der Einhaltung der Rechte und Pflichten von den Auszubildenden
- Teilnahme an Kritikgesprächen
- Durchführung von Jugendversammlungen und Auszubildendenversammlungen
- Teilnahme an Sitzungen des Personalrates
- Übernahme nach der Ausbildung
Neben den allgemeinen Aufgaben nach § 61 ThürPersVG kann und soll sich die JAV um nahezu alles kümmern, was Jugendliche und Auszubildende im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in der Dienststelle berührt. Die anfallenden Probleme sind so vielschichtig, dass eine abschließende Aufzählung aller Aufgaben einer JAV im Gesetz gar nicht möglich wäre und daher auch nicht erfolgt ist.
(in Anlehnung an § 61 ThürPersVG i. V. m. Arbeitshilfe zum ThürPersVG)
Wahl/Amtszeit
Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung kann gewählt werden, wenn es einen Personalrat gibt und mindestens 5 Wahlberechtigte in der Behörde beschäftigt sind.
Wahlberechtigt sind:
- alle jugendlichen Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Wählbar sind:
- alle Beschäftigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
| Aus wievielen Mitgliedern die JAV besteht, ist abhängig von der Zahl der Beschäftigten / Auzubildenden | |
|---|---|
| 5 bis 20 Wahlberechtigte | 1 Mitglied |
| 21 bis 50 Wahlberechtigte | 3 Mitglieder |
| 51 bis 150 Wahlberechtigte | 7 Mitglieder |
| 151 bis 500 Wahlberechtigte | 9 Mitglieder |
Die regelmäßige Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung beträgt
2 Jahre.
Schweigepflicht
Nach § 10 Abs. 1 ThürPersVG haben die Mitglieder der JAV über die Angelegenheiten, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren.




