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JAV - Jung, Aktiv, Verantwortungsbewusst

Die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) an der Fachhochschule Erfurt, ist im Bereich des öffentlichen Dienstes die Interessenvertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten unter 25 Jahren.

Vorsitzende der JAV

Foto: Privat

Maria Trüpschuh
Fachangestellte für Bürokommunikation

Zentrum für studentische und akademische Angelegenheiten
Zentrales Prüfungsamt

Telefon: 0361 6700 866
Telefax: 0361 6700 859

E-Mail:
maria.truepschuh@no - spam.fh-erfurt.de
jav@no - spam.fh-erfurt.de

 

Unsere Ausbildungsberufe

Es gibt folgende drei Ausbildungsberufe an der Fachhochschule Erfurt:

 

Fachangestellte/r für Bürokommunikation

- Feinwerkmechaniker/in (wird momentan nicht angeboten)

- Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste - Bibliothek


Aufgaben der JAV

  • Mitbestimmtung bei der Auswahl und Einstellung von Nachwuchskräften

  • Entgegennahme von Anregungen, Problemen und Beschwerden am Arbeits- und Ausbildungsplatz

  • Überwachung ob Ausbildung qualifiziert, zukunftsorientiert und sinnvoll ist

  • Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zugunsten der jungen Beschäftigten

  • Wahrnehmung der individuellen Interessenvertretung

  • Überwachung der Einhaltung der Rechte und Pflichten von den Auszubildenden

  • Teilnahme an Kritikgesprächen

  • Durchführung von Jugendversammlungen und Auszubildendenversammlungen

  • Teilnahme an Sitzungen des Personalrates

  • Übernahme nach der Ausbildung

Neben den allgemeinen Aufgaben nach § 61 ThürPersVG kann und soll sich die JAV um nahezu alles kümmern, was Jugendliche und Auszubildende im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in der Dienststelle berührt. Die anfallenden Probleme sind so vielschichtig, dass eine abschließende Aufzählung aller Aufgaben einer JAV im Gesetz gar nicht möglich wäre und daher auch nicht erfolgt ist. 
(in Anlehnung an § 61 ThürPersVG i. V. m. Arbeitshilfe zum ThürPersVG)

Wahl/Amtszeit

Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung kann gewählt werden, wenn es einen Personalrat gibt und mindestens 5 Wahlberechtigte in der Behörde beschäftigt sind.

Wahlberechtigt sind:

  • alle jugendlichen Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Wählbar sind:

  • alle Beschäftigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Aus wievielen Mitgliedern die JAV besteht, ist abhängig von der Zahl der Beschäftigten / Auzubildenden                          
5 bis 20 Wahlberechtigte  1 Mitglied
21 bis 50 Wahlberechtigte3 Mitglieder
51 bis 150 Wahlberechtigte7 Mitglieder
151 bis 500 Wahlberechtigte9 Mitglieder

Die regelmäßige Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung beträgt
2 Jahre.

Schweigepflicht

Nach § 10 Abs. 1 ThürPersVG haben die Mitglieder der JAV über die Angelegenheiten, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren.

Kontakt

E-Mail: jav@no - spam.fh-erfurt.de

Postanschrift:
FH Erfurt (JAV)
Postfach 45 01 55
99051 Erfurt

Besucheranschrift:
Altonaer Straße 25
99085 Erfurt


Sprechzeiten

Jederzeit nach vorheriger Terminabsprache

 

Seminare

Um als JAV Erfolg zu haben, muss man sich mit der Gesetzeslage, mit der Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen und mit den Aufgaben der Interessenvertretung auskennen. Verdi unterstützt die JAV gezielt mit Know-how für die Arbeit. Die Seminare bei der Verdi-Jugend sind kompetent und praxisnah.

 

Links

Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretung des TKM

Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge

 


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