Hochschulleitung
Präsident und Vizepräsidenten bilden mit der Kanzlerin die Hochschulleitung, das Präsidium. Der Präsident leitet das Präsidium, ihm steht die Richtlinienkompetenz zu. Er legt mit den anderen Mitgliedern des Präsidiums die Aufgaben- und Geschäftsbereiche innerhalb des Präsidiums fest. Jeder Vizepräsident und die Kanzlerin entscheiden innerhalb des eigenen Geschäftsbereiches selbst.
Kommt es bei gemeinsamen Entscheidungen zu Stimmengleichheit, entscheidet die Stimme des Präsidenten.
Aufgaben des Präsidiums sind unter anderem:
- die Beschlussfassung über die Anmeldung zum Haushaltsplan des Landes
- die Beschlussfassung über die Grundsätze der Ausstattung und der Mittelverteilung
- die Überprüfung frei werdender Hochschullehrerstellen
- Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen
- Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Organen und Mitgliedern
- Jährliche Berichtserstattung an den Konvent sowie an das Kuratorium
- der Erlass von Gebührenordnungen
Präsident
Der Präsident vertritt die Hochschule gerichtlich und außergerichtlich nach außen.
Er ist unter anderem zuständig für die laufenden Geschäfte der Hochschule, die Wahrung der Ordnung und die Ausübung des Hausrechts. Er trägt dafür Sorge, dass die Lehrenden ihre Lehr- und Prüfungsverpflichtungen sowie die Aufgaben in der Betreuung der Studierenden ordnungsgemäß erfüllen.
Vizepräsidenten
Die Vizepräsidenten werden vom Präsidenten aus dem Kreis der Mitglieder der Hochschule für drei Jahre bestellt und vom Senat bestätigt. Zum Vizepräsidenten kann nur eine Person bestellt werden, die mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in verantwortlicher Stellung nachweisen kann. Die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident für Studium und Lehre muss Professorin bzw. Professor sein.
Der Präsident kann Vizepräsidenten im Einvernehmen mit dem Hochschulrat abbestellen.
Kanzlerin
Die Kanzlerin leitet die Verwaltung der Hochschule. Sie ist Beauftragte für den Haushalt. Erhebt die Kanzlerin Widerspruch gegen einen Beschluss des Präsidiums in einer Angelegenheit von erheblicher finanzieller Bedeutung, ist erneut abzustimmen.
Verteilung der Geschäftsbereiche im Präsidium
Geschäftsbereiche (Stand: 01.08.2011)







