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Beantragung eines Dienstausweises

Grundsätzlich werden Dienstausweise nur für unbefristet beschäftigte MitarbeiterInnen ausgestellt. Dies erfolgt auf Antragstellung im Personaldezernat und erfordert ein Passbild.

Befristet beschäftigte MitarbeiterInnen erhalten nur in Aus­nahmefällen einen Dienstausweis, wenn eine begründete Notwendigkeit besteht.

Der Verlust des Dienstausweises ist unverzüglich im Dezernat Personal und Recht unter Schilderung des Sachverhaltes zu melden.


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