Beantragung eines Dienstausweises
Grundsätzlich werden Dienstausweise nur für unbefristet beschäftigte MitarbeiterInnen ausgestellt. Dies erfolgt auf Antragstellung im Personaldezernat und erfordert ein Passbild.
Befristet beschäftigte MitarbeiterInnen erhalten nur in Ausnahmefällen einen Dienstausweis, wenn eine begründete Notwendigkeit besteht.
Der Verlust des Dienstausweises ist unverzüglich im Dezernat Personal und Recht unter Schilderung des Sachverhaltes zu melden.




