Das Präsidium
Der Senat der Fachhochschule Erfurt wählt den Präsidenten und auf dessen Vorschlag hin die Vizepräsidenten. Gemeinsam mit der Kanzlerin bilden sie das Präsidium der FH Erfurt. Dem Präsidium obliegt die Leitung der Hochschule.
Derzeit ist das Präsidium mit Herrn Prof. Dr.- Ing. Heinrich H. Kill in der Position des Präsidenten, mit Frau Dr. Klemme als Kanzlerin sowie den Vizepräsidenten Herrn Prof. Dr. Naumann (Studium und Lehre sowie erster Stellvertreter des Präsidenten) und Herrn Prof. Dr. Lippomann (Forschung und Transfer) besetzt.
Der Präsident
Der Präsident, Herr Prof. Dr.- Ing. Heinrich H. Kill, vertritt die Fachhochschule nach außen und steht dem Präsidium vor. Er sorgt für die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Senats.
Der Präsident ist verpflichtet, rechtswidrige Beschlüsse und Anordnungen zu beanstanden und ihren Vollzug auszusetzen.
Die Kanzlerin
Die Kanzlerin ist Leiterin der Hochschulverwaltung. Sie ist die Beauftragte für den Haushalt und die bewirtschaftenden Stellen der Hochschule. Zudem koordiniert sie die Dezernate und trifft die organisatorischen und personellen Vorkehrungen für eine sachgerechte, wirtschaftliche und reibungslose Aufgabenerledigung.
Die Kanzlerin ist die Dienstvorgesetzte der Beschäftigten der Hochschulverwaltung, der zentralen Einrichtungen sowie der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten der Fakultäten.
Die Gremien der Hochschule
Selbstverwaltungsgremium (Senat)
Das zentrale Selbstverwaltungsgremium der Fachhochschule Erfurt ist der Senat. Er setzt sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz hat der Präsident inne.
Der Senat erarbeitet Empfehlungen für die Hochschule, Beschlüsse der Grund- und Wahlordnung und bearbeitet Themen wie beispielsweise Umsetzung der Haushaltsgrundsätze, Hochschulsatzung, Gliederung der Hochschule u. v. m.
Der Hochschulrat
Der Hochschulrat der Fachhochschule Erfurt soll die Hochschule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Entwicklungen im Hochschulwesen beraten. Er wirkt bei der Hochschulentwicklungsplanung, der Gliederung der Hochschule sowie bei der Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen mit. Darüber hinaus nimmt er Stellung zu den Schwerpunkten der Haushaltsanmeldung, zu den Grundsätzen der hochschulinternen Mittelverteilung, zum wissenschaftlichen Profil und zur Evaluation von Studium, Lehre und Forschung. Dem Hochschulrat gehören neben dem Vorsitzenden Herrn Jörg Kallenbach Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft an.
Der Personalrat
Der Personalrat ist ein gewähltes Organ der Mitbestimmung. Er wacht gemeinsam mit der Leitung der Dienststelle darüber, dass alle Angehörige der FH Erfurt nach Recht und Billigkeit behandelt werden und dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung getragen wird.
Die Personalvertretung sorgt u. a. dafür, dass die Gesetze und Bestimmungen die zugunsten der Beschäftigten erlassen wurden, in der Hochschule durchgesetzt werden.
Der Personalrat der Fachhochschule besteht aus 7 Mitgliedern, zu dessen Vorsitz Frau Karola Güth gewählt wurde.
Weitere Interessenvertretungen
Mit dem Ziel, Benachteiligungen und Behinderungen zu vermeiden bzw. gleiche Entwicklungschancen für alle Mitarbeiter/innen am Arbeitsplatz zu ermöglichen, exitieren an der Fachhochschule Erfurt Beauftragte.





