Fachhochschule Erfurt

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Verhalten bei einem Dienstunfall

Jeder Beschäftigte ist verpflichtet, einen Dienstunfall unver­züglich schriftlich (Unfallanzeige für Beschäftigte) dem Personaldezernat mitzuteilen.

Erleidet eine Beamtin/ein Beamter einen Unfall, der in Ausübung oder in Folge des Dienstes eingetreten ist, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen (Unfallanzeige für Beamte). Das Formular ist in allen Punkten auszufüllen und ggf. mit ärztlichem Attest zurück zu schicken.

Über die Anerkennung eines Dienstunfalls entscheidet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.


Verhalten im Notfall

Notfallplan der FH Erfurt

Bei einem Notfall steht die Rettung des eigenen Lebens im Vordergrund. Hierfür ist auf die Hausordnung der FHE hinzuweisen. Für den Notfall stehen folgende Rufnummern zur Verfügung:

  • Giftinformationszentrum: 0361 730730

  • Krankentransport: 0361 7415115

  • Stadtwerke Erfurt: 0361 6719203

  • Gasversorgung: 0361 5641000

  • Strom: 0361 5643000

  • Wasserversorgung: 0361 51113

  • Techn. Hausservice GmbH: 0361 74070-0

  • Wache / Pforte: 0361 6700-134, -146, -599

Verhalten im Brandfall

Das Verhalten im Brandfall ist in der Brandschutzordnung der FH Erfurt geregelt.


Verhalten bei Diebstahl

Im Falle eines Diebstahls ist dies schnellstmöglich im Dezernat Organisation und Beschaffung in der Altonaer Straße 25, Haus 7, zu melden. Dabei sollte der Tatort so wenig wie möglich verändert werden um ggf. Spuren sichern zu können. Die Fachhochschule übernimmt in der Regel keine Haftung bei Diebstahl.

Jeder Mitarbeiter kann durch einfache Mittel Diebstählen vorbeugen. So sollte zum Beispiel beim Verlassen des Arbeitsplatzes die Schreibtische und Bürotüren verschlossen und Wertsachen sicher verwahrt werden.

Die Hochschule haftet nicht für den Verlust von privaten Sachen.


Fundgegenstände

Gegenstände die auf dem Gelände der FH gefunden werden und ihrem Eigentümer nicht zuordenbar sind, sind im Dezernat Bau und Liegenschaften zu hinterlegen.

Falls das Dezernat Bau und Liegenschaften nicht besetzt ist, ist der Beschäftigte an der Pforte in der Altonaer Straße 25 zu unterrichten.


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