Fachhochschule Erfurt

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FAQs - Häufig gestellte Fragen

Welche Zugangsvoraussetzungen bestehen? Muss ich einen Hochschulabschluss besitzen?

Studienkurse sowie Tagungen und Workshops stehen Bewerber/-innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium und solchen Bewerber/-innen offen, die die erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben haben. Die Auswahl erfolgt nach einer Bewertung der Fachkenntnisse, Berufserfahrungen und der Note des höchsten Bildungsabschlusses. Nähere Informationen finden Sie in der entsprechenden Studienkursbroschüre.

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Bin ich an der Fachhochschule unfallversichert?

Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses (auf Veranlassung bzw. im Interesse des Unternehmens) an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, sind als Beschäftigte gesetzlich unfallversichert. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Unternehmen. Die übrigen Personen sind als "Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung" über die Fachhochschule Erfurt unfallversichert.

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Kann ich die Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen?

Ja. Wenn Ihr(e) Arbeitgeber/-in den Auftrag zur Weiterbildung gibt bzw. die Notwendigkeit einer Weiterbildung sieht und unterstützt (aber nicht finanziert), dann können die Aufwendungen über die Werbungskosten abgesetzt werden. Wenn Sie an einem Studienkurs teilnehmen, der außerhalb Ihres ausgeübten Berufes liegt, dann können Sie die Aufwendungen über den Sonderausgabenauszug absetzen. Nähere Informationen sind bei den zuständigen Finanzämtern und / oder Steuerberater/-innen zu erfragen.

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Gibt es Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsangebote?

Einen Überblick über aktuelle Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung in Deutschland finden Sie unter folgendem Link: www.bildungsportal-thueringen.de/bildungsfinanzierung

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Kann ich einen Hochschulgrad erwerben? (Welchen Abschluss erhalte ich?)

Nein. Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Studienkurses ein qualifiziertes Zertifikat der Fachhochschule Erfurt mit genauer Beschreibung der Lehrinhalte.

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