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Qualitätssicherung durch Akkreditierung

Die Akkreditierung von Studiengängen (Programmakkreditierung) bzw. von Hochschulen (Systemakkreditierung) soll die hohe Qualität in Studium und Lehre sicherstellen. Sie wurde im Rahmen der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge (Bologna-Prozess) eingeführt.

Davor wurden Inhalt und Organisation eines Studienganges weitgehend durch Rahmenprüfungsordnungen geregelt, die im Zusammenspiel zwischen Bundesländern, Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz entstanden.

In der Akkreditierung werden Mindeststandards überprüft, die durch den Akkreditierungsrat verbindlich festgelegt werden. Durchgeführt wird die Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen, die wiederum selbst durch den Akkreditierungsrat akkreditiert sind (Liste akkreditierter Agenturen). Die rechtlichen Grundlagen für dieses System sind in folgenden Gesetzen gelegt:

  • Thüringer Hochschulgesetz (§43 ThürHG)
    "Jeder neue Studiengang oder die wesentliche Änderung eines bestehenden Studiengangs ist in der Regel durch eine vom Akkreditierungsrat anerkannte Einrichtung in qualitativer Hinsicht zu bewerten (Akkreditierung). Die von den Ländern beschlossenen
    Empfehlungen, insbesondere die ländergemeinsamen Vorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge, sind dabei einzuhalten."
  • Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland" (§2)

Neben den genannten Organisationen wirken die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Wissenschaftsrat (WR) beratend auf die Qualitätssicherung an Hochschulen und damit auch auf das Akkreditierungssystem ein.

Auf europäischer Ebene sind alle Mitgliedsstaaten und teilnehmenden Organisationen des Bologna-Prozesses ausschlaggebend.


Weiterführende Informationen

Kultusministerkonferenz zur Rahmenprüfungsordnung

Thüringer Hochschulgesetz

Ländergemeinsame Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz in der Fassung vom 04.02.2010


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