Schutzrechts- und Verwertungsaktivitäten
Das Forschungsreferat ist auch die Kontaktstelle für die Schutzrechts- und Verwertungsaktivitäten der Fachhochschule Erfurt.
Mit der Reform des alten "Hochschullehrerprivilegs" gilt seit dem 7. Februar 2002, dass alle Erfindungen von allen Hochschulangehörigen (aus dienstlicher Tätigkeit, aus Nebentätigkeiten und aus Drittmittelprojekten) der Hochschule zu melden sind. Diese Meldung nimmt das Forschungsreferat entgegen.
Im weiteren Verfahren ist u. a. zu klären:
- Freigabe oder Inanspruchnahme der Erfindung durch die Hochschule
- ggf. Schutzrechtsanmeldung
- ggf. Durchführung von Verwertungsaktivitäten
Im Allgemeinen besteht ein erhöhter Beratungs- und Abstimmungsbedarf. Damit dies von der Fachhochschule Erfurt qualitätsgerecht durchgeführt werden kann, arbeitet die Fachhochschule Erfurt aktiv im Thüringer Patentnetz der Hochschulen mit.
Durch die Unterstützung des BMBF und des für Hochschulwesen zuständigen Thüringer Ministeriums konnte das Thüringer Patentnetz der Hochschulen eine Patentverwertungsagentur bei "PATON Patentinformationszentrum und Online-Dienste" an der Technische Universität Ilmenau aufbauen. Hier können Sie auch weitergehende Informationen "rund um Schutzrechte" abrufen.
Patentverwertungsagentur im Thüringer Patentnetz der Hochschulen





