Informationen für Studierende
Rückmeldung Wintersemester 2010/2011
Der Zeitraum der Rückmeldung für das Wintersemester 2010/2011 beginnt am 01.06.2010 und endet am 30.06.2010.
Für detaillierte Informationen zum Ablauf steht das Informationsblatt zur Rückmeldung zur Verfügung.
Rückmeldung
Wenn Sie Ihr Studium an der FH Erfurt und in Ihrem bisherigen Fach fortsetzen wollen, müssen Sie sich zu jedem weiteren Fachsemester rückmelden.
Dazu überweisen Sie bitte fristgerecht den Semesterbeitrag, den Verwaltungskostenbeitrag sowie gegebenenfalls die Langzeitstudiengebühren. Die Beiträge können von Semester zu Semester variieren, daher wird rechtzeitig vor Beginn der Rückmeldung der genaue Betrag bekannt gegeben. Mit dem fristgerechten Zahlungseingang sind Sie automatisch für das nächste Semester rückgemeldet. Für eine verspätete Überweisung beträgt die Säumnisgebühr 25,00 Euro. Erfolgt keine vollständige Überweisung hat das die Exmatrikulation zur Folge.
Anträge zur Befreiung vom Semesterticket können beim Studentenwerk Thüringen gestellt werden.
Eine Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse ist nur vorzulegen, falls Sie die Krankenkasse zwischenzeitlich gewechselt haben.
Beurlaubung
Studierende können auf Antrag aus wichtigem Grund vom Studium befreit werden. Eine Beurlaubung kann in der Regel bis zu insgesamt zwei Semestern gewährt werden. Zeiten des Mutterschafts- und der Elternzeit werden zusätzlich gewährt. Der Antrag auf Beurlaubung ist zur jeweiligen Rückmeldefrist für das kommende Semester mit entsprechenden Nachweisen einzureichen. Eine rückwirkende Beurlaubung ist ausgeschlossen.
(siehe Immatrikulationsordnung der FH E § 10)
Teilzeitstudium
Das Teilzeitstudium ist innerhalb der Immatrikulations- bzw. Rückmeldefrist für das folgende Semester zu beantragen, sofern in der Prüfungs- und Studienordnung die Form des Teilzeitstudiums vorgesehen ist. Eine rückwirkende Bewilligung ist ausgeschlossen. Ein Teilzeitstudium ist möglich, wenn Sie aufgrund einer gleichzeitig ausgeübten beruflichen Tätigkeit oder einer familiären oder anderen Belastung sowie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Studium in vollem Umfang durchzuführen. Die Gründe sind entsprechend nachzuweisen.
(siehe Immatrikulationsordnung der FHE § 3)
Adressänderung
Sie sind verpflichtet, bei Adressänderungen das Studentensekretariat unverzüglich von Ihrer aktuellen Postanschrift zu informieren.
Exmatrikulation
Mit Ablauf des Semesters, in dem das Zeugnis über die den Studiengang beendende Abschlussprüfung ausgehändigt wurde, ist der Studierende zu exmatrikulieren.
Eine Exmatrikulation erfolgt weiterhin
- wenn der Studierende die Exmatrikulation beantragt,
- sich nicht ordnungsgemäß rückgemeldet hat (fehlende Zahlung der Beiträge, gültige Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse, Beratungsprotokoll, Zahlung Langzeitgebühren etc.),
- wenn eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung nicht erbracht oder endgültig nicht bestanden ist
Ausführliche Regelungen zur Exmatrikulation finden Sie im Thüringer Hochschulgesetz §69.



