Studienvoraussetzungen für ein Vollzeitstudium
Zulassungsvoraussetzungen
1. Voraussetzungen in der Vorbildung
Zugangsberechtigt ist nur, wer ein Sekundarschulabschlusszeugnis (Abitur,
A-level, Baccalauréat, Matura usw.) besitzt, das zur Aufnahme eines Hochschulstudiums im Heimatland berechtigt. Eine direkte Zulassung zum Studium ist nur möglich, wenn die ausländische Hochschulzugangsberechtigung dem deutschen Reifezeugnis gleichwertig ist.
Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit erfolgt auf der Grundlage der Bewertungsvorschläge der Kultusministerkonferenz. Bitte legen Sie uns das Abschlusszeugnis der Sekundarschule in Ihrem Heimatland und die dazugehörige Notenübersicht in einer amtlich beglaubigten Kopie und in einer Übersetzung ins Deutsche vor. Zeugnisse, die in Englisch ausgestellt worden sind, müssen nicht übersetzt werden.
Das Abschlusszeugnis der Sekundarschule ist für einige Länder dem deutschen Abitur nicht gleichgestellt. In diesem Fall können Sie zum Fachstudium bedingt zugelassen werden, wenn Sie vor dessen Beginn die „Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland“ (Feststellungsprüfung) erfolgreich ablegen. Um sich auf diese Prüfung vorzubereiten, ist in der Regel ein einjähriger Kurs an einem Studienkolleg zu belegen, der jedoch Grundkenntnisse der deutschen Sprache voraussetzt.
2. Sprachliche Voraussetzungen
Sie können, wenn Ihr Sekundarabschlusszeugnis dem deutschen Reifezeugnis gleichwertig ist, Ihr Studium aufnehmen, wenn Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Um diese nachzuweisen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Ablegen der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH), Niveau 2 oder höher
- Ablegen des „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF), mind. Niveau 4 in jedem Prüfungsteil
- Nachweis des Großen oder Kleinen Sprachdiplom bzw. der Zentralen Oberstufenprüfung des Goethe- Instituts
- Abitur an einer deutschen Schule im Ausland
3. Zulassungsbeschränkungen
In manchen Studiengängen ist ein Auswahlverfahren erforderlich, da die Zahl der Bewerber größer als die Zahl der vorhandenen Studienplätze ist.
Bei der Auswahl wird der Notendurchschnitt Ihres Sekundarschulabschlusszeugnisses herangezogen.
Sowohl die deutschen Studierenden als auch die ausländischen Studierenden unterliegen einem Numerus Clausus, das bedeutet eine Zulassungsbeschränkung aufgrund der Noten.
8 % der Studienplätze sind in Numerus Clausus – Studiengängen für Ausländer reserviert.
Besonderer Hinweis für Bewerber aus der VR China
Für Studienbewerber aus der Volksrepublik China wurde aufgrund der in Deutschland schwer zu bewertenden Zeugnisse eine Akademische Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft eingerichtet. Die Fachhochschule Erfurt kann nur noch Bewerbungen im Zusammenhang mit einem Prüfzertifikat (APS) entgegennehmen. Näheres dazu erfahren Sie auf den Internetseiten der Deutschen Botschaft in Peking.
4. Vorpraktika
Um an der Fachhochschule Erfurt zu studieren, müssen teilweise Vorpraktika absolviert werden mit unterschiedlicher Dauer. Dazu informieren Sie sich bitte genauer auf der Seite Studienangebot.
Studienbewerbung
Bewerbungsfristen
Über die Bewerbungsfristen informieren Sie sich bitte genauer auf der Seite Studienangebot.
Ausländischen Bewerbern empfehlen wir, ihre Bewerbungsunterlagen so früh wie möglich an die Fachhochschule Erfurt zu schicken, da diese oftmals vor Studienbeginn Sprachkurse bzw. einen Kurs am Studienkolleg besuchen müssen.
Bewerbungsformalitäten (Formular)
Zur vollständigen Bewerbung gehören:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Zulassung zum Studium (Download Formular des Zulassungsantrages)
- Hochschulzugangsberechtigung - Sekundarschulabschlusszeugnis (Reifezeugnis, ggf. Hochschulaufnahmeprüfung im Heimatland, Immatrikulationsnachweis bzw. Nachweise über erfolgreich absolvierte Studienzeiten im Heimatland) – amtlich beglaubigte Kopie (deutsche Übersetzung; Englisch wird akzeptiert)
- eventuell Zeugnisse der bisherigen Studienleistung an einer deutschen Hochschule
Immatrikulation
Die Termine für die Erstimmatrikulation geben wir im Zusammenhang mit dem Zulassungsbescheid bekannt. Sie müssen sich persönlich im Studentensekretariat einschreiben. Dazu bringen Sie bitte Ihre Zulassung zum Studium, den Krankenversicherungsnachweis, ein gültiges Personaldokument (i. d. R. Reisepass mit Visum) mit. In Ausnahmefällen, z. B. Krankheit, können Sie die Einschreibung durch eine mit Vollmacht versehene Person vornehmen lassen.
Vor jedem weiteren Semester haben Sie die Pflicht, sich zurück zu melden. Eine Rückmeldung ist unumgänglich, da sonst Mahngebühren fällig werden oder Sie exmatrikuliert werden können.





