Studienvoraussetzungen
Zum Studium berechtigt sind deutsche StudienbewerberInnen und internationale BewerberInnen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung mit einem der folgenden Nachweise:
- die allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- die fachgebundene Hochschulreife (Abschluss an Fachgymnasien, Berufsoberschulen, Fachakademien etc.)
- die Fachhochschulreife (Abschluss an einer Fachoberschule ein- oder zweijährig)
- das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung
- der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsgangs zum staatlich geprüften Techniker oder staatlich geprüften Betriebswirt
- in postgradualen Studiengängen, in konsekutiven Masterstudiengängen oder in Weiterbildungsstudiengängen ein erster Hochschulabschluss oder ein Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie
Für folgende Bewerbergruppen gelten gesonderte Bedingungen:
- internationale BewerberInnen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
- deutsche BewerberInnen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge
An der FHE gibt es sowohl zulassungsbeschränkte als auch zulassungsfreie Studiengänge. In den zulassungsfreien Studiengängen erhalten Sie auf jeden Fall einen Studienplatz, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und die jeweilige Bewerbungsfrist einhalten.
Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen wird wegen der großen Anzahl von BewerberInnen ein örtliches NC-Verfahren durchgeführt. Das Bewerbungsende für die Teilnahme ist der 15.07. des Jahres. Im Ergebnis können nicht alle BewerberInnen einen Studienplatz erhalten. Während des Verfahrens entsteht der NC (Note, bis zu der man zugelassen wird) und die Anzahl der Wartesemester jährlich neu.





