Fachhochschule Erfurt

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Hochschulzugang für besonders qualifizierte Berufstätige

Auch ohne Abitur ist Studieren möglich!

Es gibt zwei Varianten für den Hochschulzugang für besonders qualifizierte Berufstätige.

1. Berufliche Fortbildung

Eine abgeschlossene berufliche Fortbildung kann nach § 60 Abs. 1 Nr. 3 lit. e ThürHG von der Hochschule als mit der Meisterprüfung gleichwertig festgestellt werden, wenn

► eine mindestens zweijährig anerkannte berufliche Ausbildung erfolgreich
    abgeschlossen wurde und

► eine berufliche Fortbildung im erlernten Beruf erfolgreich abgeschlossen
     wurde, die
          a. auf der beruflichen Ausbildung aufbaut
          b. auf bundes- oder landesrechtlichen Rechtsvorschriften beruht,
          c. sich nicht auf einzelne Kenntnisse und Fähigkeiten bezieht und    
          d. mindestens 400 Stunden umfasst.

Insbesondere sind Fortbildungsabschlüsse als:

-   Fachkauffrau oder Fachkaufmann, Fachwirt/in, Betriebswirt/in, Technische 
    Betriebswirt/in, Geprüfte/r Betriebswirt/in für Informationstechnik,
    Informatiker/in, Betriebsinformatiker/in, Wirtschaftsinformatiker/in,
    Handelsassistent/in, Motopädagoge/in, Pharmareferent/in, IT-Entwickler/in,
    IT-Projektleiter/in, IT-Berater/in, IT-Ökonom/in

-   Der Abschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie als
    Verwaltungsbetriebswirt/in (VWA), Betriebswirt/in (VWA) anerkannt.

Ebenso wird der Abschluss einer Fachschule in nachfolgend aufgeführten Ausbildungen der Meisterprüfung gleichgestellt, wenn vor dem Besuch der Fachschule eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Im Besonderen sind das:

-   Staatlich anerkannter Erzieher/in, - Heilpädagoge/in, -
    Heilerziehungspfleger/in,- Motopädagoge/in, - Fachkraft für soziale Arbeit, -
    Augenoptiker/in, - Familienpfleger/in, - Wirtschaftsinformatiker/in, -
    Logistiker/in, - hauswirtschaftlicher Betriebsleiter/in, - Gestalter/in.

2. Eingangsprüfung

Sie haben die Möglichkeit als qualifiziert Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung eine Eingangsprüfung abzulegen und dadurch eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Zu dieser Eingangsprüfung können Sie zugelassen werden, wenn Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und mindestens drei Jahre hauptberuflich tätig waren. Wenn Sie diese Eingangsprüfung bestanden haben, verfügen Sie über die Berechtigung zum Studium in einem bestimmten Studiengang.
Die Eingangsprüfung findet in allen Bachelorstudiengängen (ausgenommen Bildung und Erziehung von Kindern) statt und dient der Feststellung, ob Sie auf Grund Ihrer Kenntnisse und geistigen Fähigkeiten für das Studium in gewählten Studiengang geeignet sind. Die Eingangsprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung, die beide bestanden sein müssen. 
Nach Bestehen der Eingangsprüfung müssen Sie sich für den ausgewählten Studiengang im Onlineverfahren bewerben. Mit dem Bestehen der Eingangsprüfung erwerben Sie nicht automatisch einen Zugang zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang.

Den Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung müssen Sie bis zum 1. April des Jahres im Studierendensekretariat der Fachhochschule Erfurt einreichen. Die Prüfungen finden spätestens bis zum 31. Juli eines Jahres statt, in zulassungsbeschränkten Studiengängen vor dem 15. Juli.

Die Satzung über die Eingangsprüfung für qualifiziert Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung der Fachhochschule Erfurt ist einzusehen im Vkbl. der FHE Nr. 36.

Kontakt

Studierendensekretariat


Solveig Kosak

Tel.: 0361 6700-111
Fax: 0361 6700-140
E-Mail: information@no - spam.fh-erfurt.de

Carina Thieme

Tel.: 0361 6700-111
Fax: 0361 6700-140
E-Mail: information@no - spam.fh-erfurt.de

Besucheranschrift:
Altonaer Straße 25
99085 Erfurt
Haus 7, EG


Öffnungszeiten

Während der Vorlesungszeit

Montag
13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch
nach Vereinbarung

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr

Freitag
09.00 - 12.00 Uhr


Während der vorlesungsfreien Zeit

Montag
13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag
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Donnerstag
13.00 - 15.00 Uhr


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