Master of Arts Architektur
Kurzübersicht
| Abschluss: | Master of Arts Architektur (M.A.) |
| Regelstudienzeit: | 4 Semester |
| Beginn: | Wintersemester |
| spezifische Voraussetzungen: | Ja - Büropraktikum (s.u.) |
| Numerus Clausus: | Nein |
| Bewerbungszeitraum: | 16.05. - 14.09. |
| Fachrichtung: | Architektur |
| Fakultät: | Architektur und Stadtplanung |
Zugangsvoraussetzungen
- Bachelorstudium Architektur oder eines vergleichbaren Studiengangs mit der Gesamtnote "gut" oder besser (Zugangsvoraussetzungen Masterstudiengang)
- Das Büropraktikum (Anlage 3 PrakO-MA - Studienordnung MA Architektur) muss über mindestens 20 Wochen absolviert worden sein. Das Büropraktikum kann durch einen geeigneten Nachweis berufspraktischer Tätigkeiten vor Beginn der Aufnahme des Studiums erlassen werden.
- Über die Zulassung von Bewerberinnen oder Bewerbern, die ihren Abschluss außerhalb des Geltungsbereichs des HRG erworben haben, dessen Notensystem nicht vergleichbar ist, sowie bei Bewerberinnen oder Bewerbern, die über einen im Sinne des Abs. 1 qualifizierten ersten Hochschulabschluss aus einem artverwandten Fachgebiet verfügen wird vom Prüfungsausschuss entschieden.
Die entsprechenden Nachweise bitte mit den Bewerbungsunterlagen einreichen!
Informationen zum Master-Studium Architektur
Der Masterstudiengang Architektur baut auf dem Bachelorstudiengang Architektur auf und führt zu einem zweiten berufsqualifizierenden Abschluss, der zur Lizenzierung durch die Architektenkammern und zur Übertragung der Berufsbezeichnung „ Architekt „ berechtigt.
Nach der breit angelegten Ausbildung im Bachelorstudiengang, der alle wesentlichen Gebiete des Bauwesens umfasst, werden im Masterstudiengang weiterführende Kenntnisse vermittelt. Aufbauend auf dem grundlegenden Fachwissen sowie den Methodenkompetenzen des Bachelor –Studienganges werden im Masterstudium theoretische Fachkenntnisse weiter vertieft und durch praktische Kenntnisse und Fertigkeiten erweitert. Weiterführend werden insbesondere konzeptionelle und entwurfliche Kompetenzen vermittelt. Durch eine praxisorientierte, breit angelegte und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden beruhende Ausbildung werden den Studierenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, die zu einer eigenverantwortlichen Berufstätigkeit in leitender Stellung oder als selbstständiger Architekt befähigen.
Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten der Fachrichtung "Architektur": Master-Studiengang Architektur







