Einsatzgrenzen von Niederflurbussen im Regionalverkehr
Ziel der Untersuchung
Da im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-Investitionsrichtlinie) seit dem Jahr 2011 die Förderung von Hochflurlinienbussen mit Hublift in begründeten Ausnahmefällen ermöglicht wird, steht die Frage im Raum, wann ein begründeter Ausnahmefall vorliegt. In diesem Zusammenhang sind folgende Fragen beantwortet worden:
Welche Einsatzgrenzen für Niederflurbusse im Regionalverkehr bestehen hinsichtlich
1. der Schülerbeförderung,
2. topographischer Gegebenheiten,
3. der Linienführung der Straße,
4. sowie dem Zustand von Fahrbahnoberflächen (baulich und witterungsbedingt).
Die Studie ist hier downloadbar.





