Fachhochschule Erfurt – Gebäude- und Energietechnik

Startseite FHE

Seitennavigation

Springen Sie direkt zu einem der folgenden Seitenbereiche:


Auswahl Sprache, Layout und Schriftgröße


Fachhochschule Erfurt - Fachrichtung Gebäude- und Energietechnik

Hauptnavigation



Zulassungsvoraussetzungen zum Studium

  1. Die erforderliche Vorbildung für ein Studium an der Fachhochschule Erfurt regelt § 60 ff des Thüringer Hochschulgesetzes. Bewerber, die eine der nachfolgend genannten Zulassungsbedingungen erfüllen, können zugelassen werden: Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife, eine vom Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur als Hochschulreife anerkannte Vorbildung.

  2. Bewerber mit hier nicht genannten Vorbildungen aus Thüringen oder anderen Bundesländern können nur dann im Vergabeverfahren berücksichtigt werden, wenn die Gleichwertigkeit ihrer Zeugnisse vom Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur anerkannt ist.

  3. Studienbewerber mit ausländischem Bildungsnachweis müssen zunächst ihre Hochschulzugangsberechtigung bewerten und anerkennen lassen. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind bei der Bewerbung am Studienort nachzuweisen.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung (Bauhaupt- oder Nebengewerbe, Stahl- und Metallbau, Bauzeichner, Betriebsschlosser) oder durch praktische Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten erleichtern das Verständnis des in den Lehrveranstaltungen angebotenen Stoffes erheblich.


© 2007

www.fh-erfurt.de/get/index.php?id=200