FAQ - die häufigst gestellten Fragen zum Studium
- Kann ich mein Studium beginnen, wenn ich das Vorpraktikum nicht vollständig schaffe?
- Warum ein Vorpraktikum?
- Muss jeder ein Vorpraktikum absolvieren?
- Wird ein freiwilliges ökologische Jahr anerkannt?
- Wann und wie lang ist das Vorpraktikum abzuleisten?
- Kann das Vorpraktikum auch länger sein?
- Wo kann ich das Praktikum ableisten?
- Wie schließe ich den Vertrag?
- Kann ich mich auch vor dem Praktikumsende für einen Studienplatz bewerben?
- Wie lange dauert das Studium?
- In welchem Umfang werden während des Studiums Praktika durchgeführt?
- Welchen Abschluss erhalte ich nach dem Gartenbaustudium?
- Wann kann das Studium begonnen werden?
- Gibt es Zulassungsbeschränkungen für das Gartenbaustudium?
- Was erwartet mich inhaltlich im Studium?
- Welche Vorbildung und Fähigkeiten sollte ich mitbringen?
- Welche zusätzlichen Qualifikationen kann ich neben dem Bachelor erwerben?
- Welche späteren Berufsfelder gibt es für den Gartenbauer?
- Wie stehen die beruflichen Perspektiven in den nächsten Jahren?
- Muss ich mir auch Bücher kaufen?
- Ich möchte die Hochschule wechseln, was ist zu beachten?
- Ich möchte Leistungen anderer Hochschulen anerkannt bekommen, wie geht dies?
- Wie lange dauert die Anerkennung zirka?
- Wem soll ich die Unterlagen zur Anerkennung schicken?
- Kann ich zur Finanzierung des Studiums nebenbei arbeiten?
Kann ich mein Studium beginnen, wenn ich das Vorpraktikum nicht vollständig schaffe?
Ja, die noch fehlenden Wochen können in der vorlesungsfreien Zeit im 1. und 2. Semester nachträglich absolviert werden.
SeitenanfangWarum ein Vorpraktikum?
Ziel des Vorpraktikums ist es, dem Studienanfänger durch Ausübung praktischer gartenbaulicher Arbeiten sowie durch den Einblick in die Tätigkeitsfelder eines Gartenbauers einen Eindruck über das spätere Arbeitsumfeld zu geben.
SeitenanfangMuss jeder ein Vorpraktikum absolvieren?
Nein, wenn Sie eine Ausbildung in einem Gartenbaubetrieb absolviert haben, müssen Sie kein Vorpraktikum absolvieren, sofern Sie den Abschluss durch das Prüfungszeugnis nachweisen.
SeitenanfangWird ein freiwilliges ökologische Jahr anerkannt?
Ein freiwilliges ökologisches Jahr wird i.d.R. nicht anerkannt.
SeitenanfangWann und wie lang ist das Vorpraktikum abzuleisten?
Das 12-wöchige Vorpraktikum sollte an einem Stück vor Semesterbeginn absolviert werden. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann das Praktikum bis zum Beginn des 3. Semesters beendet werden.
SeitenanfangKann das Vorpraktikum auch länger sein?
Ja, die Fakultät empfiehlt ein längeres Praktikum zu absolvieren, um einen besseren Einblick zu erhalten.
SeitenanfangWo kann ich das Praktikum ableisten?
Das Praktikum muss ist in der Regel in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb des Gartenbaus abgeleistet werden. Ausnahmen sind nach rechtzeitiger Absprache mit dem zuständigen Praktikantenamtsleiter möglich. Praktikumsstellen können insbesondere sein: praktische Gartenbaubetriebe aller Sparten, Verwaltungen, Behörden, Endverkaufsbetriebe, Gartencenter oder Dienstleistungsgartenbaubetriebe, Versuchsanstalten für Gartenbau, Fachverbände sowie Einrichtungen der Standesvertretungen, andere Betriebe mit Zustimmung des zuständigen Praktikantenamtsleiters.
SeitenanfangWie schließe ich den Vertrag?
Der Vertrag wird i. d. R. unmittelbar mit dem Betrieb geschlossen.
SeitenanfangKann ich mich auch vor dem Praktikumsende für einen Studienplatz bewerben?
Ja, dem Immatrikulationsantrag ist aber unbedingt der geschlossene Praktikantenvertrag (Muster im Anhang unter www.fh-erfurt.de/fhe/studierende/download-center/studien-pruefungsordnungen/) beizufügen. Dieser muss Beginn und Ende des Vorpraktikums ausweisen und vor Studienbeginn enden.
SeitenanfangIn welchem Umfang werden während des Studiums Praktika durchgeführt?
Während des Studiums ist ein einsemestriges Praxismodul zu absolvieren.
SeitenanfangWelchen Abschluss erhalte ich nach dem Gartenbaustudium?
Das Studium schließt ab mit dem Bachelor of Science (B.Sc.)
SeitenanfangGibt es Zulassungsbeschränkungen für das Gartenbaustudium?
Für den Bachelor Gartenbau gibt es keine Zulassungsbeschränkungen.
SeitenanfangWas erwartet mich inhaltlich im Studium?
Allgemeine Botanik, Pflanzenphysiologie, Ökologie, Statistik, Agrarchemie und Bodenkunde, Technik, Betriebsbesuche.
Zierpflanzenbau, Baumschule, Obstbau, Gemüsebau, Pflanzenernährung, Phytomedizin, Pflanzenzüchtung, Gewerblicher Gartenbau, Markt und Absatz, Versuchswesen
Neben Lehrveranstaltungen im Frontalunterricht (Vorlesungen) werden Lehrveranstaltungen in Eigenarbeit über Seminare und Projekte angeboten.
SeitenanfangWelche Vorbildung und Fähigkeiten sollte ich mitbringen?
Idealerweise ein naturwissenschaftlich (Mathematik, Biologie, Chemie) und/oder wirtschaftlich ausgerichtetes Abitur, aber auch ohne diese Vorkenntnisse kann das Studium erfolgreich absolviert werden.
SeitenanfangWelche zusätzlichen Qualifikationen kann ich neben dem Bachelor erwerben?
Schein für Berufs- und Arbeitspädagogik (Ausbildereignungsprüfung)
SeitenanfangWelche späteren Berufsfelder gibt es für den Gartenbauer?
- Leitungsfunktionen in Abteilungen gartenbaulicher Produktionsbetriebe
- Leitungsfunktionen im gartenbaulichen Groß- und Einzelhandel
- Beratung und Versuchswesen
- öffentliche Verwaltung
Wie stehen die beruflichen Perspektiven in den nächsten Jahren?
Nach den bisherigen Erfahrungen sind die Berufschancen als außergewöhnlich gut einzustufen. Das hängt u.a. mit der Altersstruktur derzeitiger Stelleninhaber zusammen.
SeitenanfangMuss ich mir auch Bücher kaufen?
In der Regel werden umfangreiche Materialien z.B. über das Intranet zur Verfügung gestellt. Daneben stehen alle gartenbaulich relevanten Bücher in der Bibliothek, so dass der Erwerb eigener Bücher überschaubar ist.
SeitenanfangIch möchte die Hochschule wechseln, was ist zu beachten?
Ein Wechsel ist ausgeschlossen, wenn ein Gartenbau-Studium an einer anderen deutschen oder ausländischen Hochschule endgültig nicht bestanden wurde. Der Wechsler hat formlos eidesstattlich zu erklären, dass dies nicht der Fall ist.
SeitenanfangIch möchte Leistungen anderer Hochschulen anerkannt bekommen, wie geht dies?
Sollen Leistungen der vorherigen Hochschule anerkannt werden, so ist durch den Wechsler folgendes Verfahren zu beschreiten:
Formloser Antrag auf Anerkennung der bestandenen Module aus dem bisherigen Studium aufgrund von Gleichwertigkeit mit den unsrigen Modulen. Hierzu ist das als gleichwertig geltende Modul in unserem Modulkatalog zu benennen und für das anzuerkennende Modul der Partnerhochschule mindestens die Modulbeschreibung mit den Inhalten beizufügen, besser die Inhalte der Vorlesung (je detaillierter umso besser kann die Entscheidung getroffen werden). Reichen die Unterlagen für eine Gleichwertigkeitsfeststellung nicht aus, lehnen wir die Anerkennung ab. Es ist dann mit ausführlicheren Unterlagen ein erneuter Antrag zu stellen.
SeitenanfangWie lange dauert die Anerkennung zirka?
Je nach Umfang der gewünschten Anerkennung und Aussagekraft der Unterlagen dauert diese bis zu 8 Wochen.
SeitenanfangWem soll ich die Unterlagen zur Anerkennung schicken?
Die Unterlagen sind mit dem Immatrikulationsantrag an das Zentrale Prüfungsamt zu schicken.
SeitenanfangKann ich zur Finanzierung des Studiums nebenbei arbeiten?
Grundsätzlich ja. Das ist in der Vergangenheit auch von vielen Studierenden praktiziert worden. Je nach Arbeitsumfang kann diese Mehrbelastung jedoch den Studienerfolg beeinflussen.
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