Zulassungsvoraussetzungen
Die Immatrikulation zum Studium an der Fachhochschule Erfurt ist duch das Thüringer Hochschulgesetz vom 21.12.2006 geregelt.
Zum Studium berechtigen:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- fachgebundene Hochschulreife
- eine durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung für den Studiengang
Vorpraktikum
Das Vorpraktikum ist vor Beginn des Studiums abzuleisten und für die Zulassung zum Studium nachzuweisen.
Es beträgt mindestens 13 Wochen und sollte zusammenhängend durchgeführt werden. Im Einzelfall können maximal 4 zusammenhängende Wochen des Vorpraktikums bis zum Beginn des 3. Semesters nachgeholt werden.
Das Vorpraktikum ist in der Regel in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus abzuleisten.
Ausnahmen sind jedoch möglich, z. B.: Garten- und Landschaftsbaubetriebe (GaLaBau - Betriebe), die nicht als Ausbildungsbetriebe anerkannt sind sowie ausführende Abteilungen der Gartenämter, Tätigkeit im Rahmen des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)
Maximal 6 Wochen des Gesamtumfangs können in Baumschulen, in Staudenbetrieben, in Ausführungsabteilungen der Parkverwaltungen historischer Gartenanlagen, in Botanischen Gärten oder Landschaftspflegeverbänden abgeleistet werden.
Über die Anerkennung von Ausnahmen entscheidet das Praktikantenamt der Studienrichtung Landschaftsarchitektur nach Vorlage eines Qualifikationsnachweises der Praktikumsstelle. Das gilt auch für Praktika, die im Ausland geleistet wurden.
Studienbeginn
Studienbeginn ist nur im Wintersemester möglich.
Vorpraktikum
Auszug aus den Studiengangsspezifischen Bestimmungen - Anlage 3: Praktikumsordnung (PraO)
§ 1 Allgemeines
- Für den Bachelorstudiengang Landschaftsarchitektur an der Fachhochschule Erfurt ist ein Vorpraktikum gemäß § 4 der studiengangsspezifischen Bestimmungen als Zulassungsvoraussetzung erforderlich.
- Gemäß § 7 der studiengangsspezifischen Bestimmungen ist zudem im 6. Semester das Praktikum (Praxismodul) zu erbringen. Vorpraktikum und Praktikum werden in der vorliegenden Praktikumsordnung geregelt.
- Der Leiter des Praktikantenamtes des Bachelorstudiengangs Landschaftsarchitektur wird für die Dauer von 2 Jahren aus dem Kreis derer bestellt, die im Studiengang eine eigenverantwortliche, selbständige Lehrtätigkeit ausüben. Sie oder er setzt die Festlegung der studiengangsspezifischen Bestimmungen zum Praxismodul des Bachelorstudiengangs Landschaftsarchitektur um und trifft die zugeordneten Entscheidungen. Eine Wiederbestellung ist möglich.
§ 2 Zeitraum und Dauer des Vorpraktikums
- Das Vorpraktikum ist vor Beginn des Studiums abzuleisten und für die Zulassung zum Studium nachzuweisen.
- Es beträgt mindestens 13 Wochen und sollte zusammenhängend durchgeführt werden. Im Einzelfall können maximal 4 zusammenhängende Wochen des Vorpraktikums bis zum Beginn des 3. Semesters nachgeholt werden.
- Die üblichen Regelarbeitszeiten der Vorpraktikumsstelle sind einzuhalten.
§ 3 Vorpraktikumsstellen
- Das Vorpraktikum ist in der Regel in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus abzuleisten.
- Ausnahmen sind jedoch möglich, z. B.: - Garten- und Landschaftsbaubetriebe (GaLaBau - Betriebe), die nicht als Ausbildungsbetriebe anerkannt sind sowie ausführende Abteilungen der Gartenämter, - Tätigkeit im Rahmen des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)
- Maximal 6 Wochen des Gesamtumfangs können - in Baumschulen, - in Staudenbetrieben, in Ausführungsabteilungen der Parkverwaltungen historischer Gartenanlagen, - in Botanischen Gärten oder - Landschaftspflegeverbänden abgeleistet werden.
- Über die Anerkennung von Ausnahmen entscheidet das Praktikantenamt der Studienrichtung Landschaftsarchitektur nach Vorlage eines Qualifikationsnachweises der Praktikumsstelle. Das gilt auch für Praktika, die im Ausland geleistet wurden.
§ 4 Ziel und Inhalt des Vorpraktikums
- Der künftige Studierende soll die organisatorischen Zusammenhänge des Betriebes und der Baustelle, Arbeits- und Baustellenabläufe, Maschineneinsatz und Grünflächenunterhaltung und / oder Landschaftspflege kennen lernen. Er soll Grundkenntnisse im Umgang mit Böden, Pflanzen und Baustoffen sowie deren Verwendung in verschiedenen Bauweisen und Bauverfahren erwerben.
- Der Praktikant soll Kenntnisse zu folgenden Themenbereichen erlangen, die im Studium aufgegriffen und vertieft werden:
- Vorbereitende Arbeiten, Arbeitsverfahren mit Pflanzen und Baustoffen,
- Böden, Erden, Substrate: Bodenbearbeitung, Bodenlagerung, -pflege, Bodenverbesserung,
- Pflanzenverwendung: Pflanzenkenntnisse, Pflanzenlagerung, und -vorbereitung, Pflanztechnik und Sicherung, Anlage von Rasenflächen,
- Kultur- und Pflegemaßnahmen: integrierter Pflanzenschutz, Schnittmaßnahmen, Rasenpflege, Düngung,
- Naturschutz und Biotoppflege: Artenkenntnisse, Arten- und Biotopschutzmaßnahmen,
- Maschinen und Geräte: Aufbau, Mechanik, Pflege, Einsatz, Arbeitsweise, Unfallschutz,
- Werkstoffe und Hilfsmittel: Materialkenntnisse, Materialverwendung, Be- und Verarbeitung.
§ 5 Anrechnung von Ausbildungszeiten
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau wird als Vorpraktikum anerkannt.
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen berufsfeldbezogenen Ausbildungsberuf kann auf Antrag teilweise oder ganz anerkannt werden. Die Entscheidung trifft das Praktikantenamt der Studienrichtung.
