Fachhochschule Erfurt - Fachrichtung Landschaftsarchitektur

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Fachrichtung Landschaftsarchitektur

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Masterstudiengang Landschaftsarchitektur

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen zum Studium im konsekutiven Masterstudiengang Landschaftsarchitektur an der Fachhochschule Erfurt sind in § 3 der Rahmenprüfungs- und Studienordnung der Fachhochschule Erfurt für die Bachelor- und Masterstudiengänge geregelt.

Die Zulassung zum Masterstudium setzt einen Bachelor- oder Diplomabschluss in Landschaftsarchitektur oder angrenzenden Fachgebieten entsprechend der zu wählenden Vertiefungsrichtung (§ 3 Absatz 8 SB M L) voraus.

Die Zulassung von Bewerberinnen oder Bewerbern, die ihren Abschluss außerhalb des Geltungsbereichs des HRG erworben haben, dessen Notensystem nicht vergleichbar ist, sowie bei Bewerberinnen oder Bewerbern, die über einen im Sinne des Abs. 1 qualifizierten ersten Hochschulabschluss aus einem artverwandten Fachgebiet verfügen, ist von der Zulassung durch den Prüfungsausschuss abhängig.

Vertiefungsrichtungen

Im Masterstudiengang Landschaftsarchitektur haben sich die Studierenden für eine von vier Vertiefungsrichtungen zu entscheiden. Es werden folgende Vertiefungsrichtungen angeboten:

Die Vertiefungsrichtung ist mit der Bewerbung zum Masterstudiengang zu wählen. Eine Vertiefungsrichtung wird nur bei mindestens 5 Studenten durchgeführt.

Regelstudienzeit

4 Semester

Abschluss

Master of Engineering (M.Eng.) Landschaftsarchitektur, Spezialisierung

Bewerbungszeitraum

15.5. bis 15.9. (Studienbeginn Anfang Oktober)

Studienfachberatung

Studiendekan

Prof. Dr.Johannes Schwarzkopf

Tel.: 0361 6700-243
Fax: 0361 6700-270
E-Mail: lgf-studdekanl@fh-erfurt.de

Postanschrift
Postfach 45 01 55
99051 Erfurt

Besucheranschrift
Leipziger Straße 77
99085 Erfurt
Raum 2.2.10

 


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