Masterstudiengang Landschaftsarchitektur
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen zum Studium im konsekutiven Masterstudiengang Landschaftsarchitektur an der Fachhochschule Erfurt sind in § 3 der Rahmenprüfungs- und Studienordnung der Fachhochschule Erfurt für die Bachelor- und Masterstudiengänge geregelt.
Die Zulassung zum Masterstudium setzt einen Bachelor- oder Diplomabschluss in Landschaftsarchitektur oder angrenzenden Fachgebieten entsprechend der zu wählenden Vertiefungsrichtung (§ 3 Absatz 8 SB M L) voraus.
Die Zulassung von Bewerberinnen oder Bewerbern, die ihren Abschluss außerhalb des Geltungsbereichs des HRG erworben haben, dessen Notensystem nicht vergleichbar ist, sowie bei Bewerberinnen oder Bewerbern, die über einen im Sinne des Abs. 1 qualifizierten ersten Hochschulabschluss aus einem artverwandten Fachgebiet verfügen, ist von der Zulassung durch den Prüfungsausschuss abhängig.
Vertiefungsrichtungen
Im Masterstudiengang Landschaftsarchitektur haben sich die Studierenden für eine von vier Vertiefungsrichtungen zu entscheiden. Es werden folgende Vertiefungsrichtungen angeboten:
- EU-Umweltrichtlinien
- Kulturlandschaftsentwicklung
- Freiraumplanung und Gartendenkmalpflege
- Landschaftsbau
Die Vertiefungsrichtung ist mit der Bewerbung zum Masterstudiengang zu wählen. Eine Vertiefungsrichtung wird nur bei mindestens 5 Studenten durchgeführt.
Regelstudienzeit
4 Semester
Abschluss
Master of Engineering (M.Eng.) Landschaftsarchitektur, Spezialisierung
Bewerbungszeitraum
15.5. bis 15.9. (Studienbeginn Anfang Oktober)
