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Fachhochschule Erfurt - Fachrichtung Soziale Arbeit

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Praxissemester

Praxisanteile im Studium:

  • Orientierungspraktikum nach dem 2. Semester (6 Wochen)
  • Praxissemester im 4.und 7. Semester (insgesamt 40 Wochen)
  • ein Praxisprojekt im Studienschwerpunkt im 5./6.Semester (nach Angebot)

Allgemeine Regelungen:

Praktika können nur in Einrichtungen absolviert werden, die vom Praktikumsausschuss anerkannt wurden. Die fachliche Anleitung im Praktikum wird durch eine/n qual. Sozialarb./ Sozialpäd. (Dipl., BA, MA) mit staatlicher Anerkennung gewährleistet.

Während der Praxissemester finden an der Hochschule praxisbegleitende Lehrveranstaltungen/Supervision im Umfang von 2 SWS statt. Auslandspraktika sind möglich und ausdrücklich erwünscht. Die Regelungen bezüglich Zulassung der Stelle, Praktikumsvertrag und Praktikumsbegleitung gelten auch hier.

Über die Praktika sind zur Auswertung und Reflexion jeweils Berichte einzureichen. Der Praktikumsbericht nach dem 2. Praxissemester ist Grundlage für das im 8. Semester stattfindende Praxiskolloquium, welches Voraussetzung für die staatliche Anerkennung ist.

Das bestandene Praxiskolloquium ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Diplomprüfung. Näheres regelt die Praktikumsordnung PrakO Diplom Soziale Arbeit.


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