Praxissemester
Um zum Studium zugelassen zu werden muss ein 8-wöchiges Vorpraktikum absolviert werden.
Um zum Praxismodul zugelassen zu werden muss die Orientierungsphase (1. und 2. Semester) abgeschlossen sein. Es muss zudem am Ende des 4. Semesters der erfolgreiche Besuch des Moduls 4.1 Praxisvorbereitung belegt sein.
Das Praxismodul ist in der Regel im 5. Semester abzuleisten und beinhaltet:
- ein 20-wöchiges Blockpraktikum in Vollzeit
- praktikumsbegleitende Lehrveranstaltungen (Praxisbegleitung und Theorie-Praxis Seminar) im Umfang von 4 SWS
- die Erstellung eines Praktikumsberichts nach inhaltlichen und formalen Vorgaben
- das benotete Praxiskolloquium als Voraussetzung für die staatliche Anerkennung und als Zulassung für die Bachelorprüfung
Auslandspraktika sind möglich und ausdrücklich erwünscht. Praktika können nur in Einrichtungen absolviert werden, die vom Praktikumsausschuss anerkannt wurden.
Die fachliche Anleitung im Praktikum wird durch eine/n qual. Sozialarb./ Sozialpäd. (Dipl., BA, MA) mit staatlicher Anerkennung gewährleistet.
Näheres regelt die Praktikumsordnung (PrakO) BA Soziale Arbeit.




