Studien- / Prüfungsordnung
Im Modulkatalog des „BA Soziale Arbeit“ ist für jedes Modul die Prüfungsform (Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung) festgelegt.
Die Rahmenprüfungsordnung B./M. der FH Erfurt definiert diese drei zentralen Prüfungsleistungen in näher. Diese Bestimmungen sind bindend.
Zusätzlich gibt es in den Beschreibungen der einzelnen, zu einem Modul zusammengefassten Lehrveranstaltungen mitunter den Hinweis auf eine Prüfungsvorleistung („aktive Teilnahme“), die mit Erfolg „bestanden“ sein muss, um zur Modulprüfung zugelassen zu werden. Die Prüfungsvorleistungen sind beschrieben in den „Studiengangsspezifischen Bestimmungen“ der beiden BA-Studiengänge.
Wichtiger Hinweis für alle Semester
Die Zulassung zu den Modulprüfungen, bei der gemäß Modulkatalog eine Prüfungsvorleistung zu erbringen ist, erfolgt nur, wenn diese Prüfungsvorleistung bestanden und durch die Lehrenden bestätigt wurde.
Bitte beachten Sie deshalb unbedingt die Aushänge „Anmeldung zur Prüfung“ (veröffentlicht 14 Tage vor Prüfungstermin), ob Sie zu dieser Prüfung angemeldet/zugelassen wurden.
Sollten Sie nach eigener Anmeldung nicht zu der Prüfung zugelassen worden sein, haben aber die Prüfungsvorleistung erbracht, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem/der Lehrenden des Seminars in Verbindung und nehmen vor dem Prüfungstermin Rücksprache mit Frau Köcher, Zentrales Prüfungsamt.
Erfurt, 12.03.2010
gez. Prof. Dr. Roland Schmidt
Vorsitzender des Prüfungsausschusses




