Praxissemester
Das Praktikum sollte möglichst in einer jüdischen Gemeinde oder einer angegliederten Einrichtung absolviert werden. Die Anerkennung der Praxisstelle wird vom Praktikumsausschuss der Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften geprüft. Bei einschlägiger Berufspraxis kann ein Antrag auf Anerkennung der beruflichen Tätigkeit als studienbegleitende Praxisphase gestellt werden.




