Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschus achtet darauf, dass die Bestimmungen der prüfungsordnung eingehalten werden. Insbesondere hat er folgende Aufgaben:
- Entscheidung über die Zulassung zu Prüfungsleistungen
- Beschlussfassung über die Organisation und Durchführung der Prüfungsleistungen
- Bestellung der Prüferinnen und Prüfer für die Prüfungsleistungen
- Entscheidung über die Anrechnung von Praktika
- Entscheidung über die Anrechnung von nicht im jeweiligen Studiengang erbrachten Studienleistungen, Studienzeiten und Prüfungsleistungen
- Entscheidung über Fristverlängerungen, über Versäumnis, Rücktritt und Täuschung sowie über die Ungültigkeit der Prüfung
- Entscheidung in Widerspruchsverfahren in Studien- und Prüfungsangelegenheiten
Vorsitz
Mitglieder
Mitglieder Studenten
- Fr. Ernst
- Fr. Luscher



