Voraussetzung / Bewerbung
Voraussetzungen & Bewerbungsmodalitäten
Motivationsschreiben & Themenpapier
Informationen für Bewerber/innen aus dem Ausland u/o mit einem ausländischen Hochschulabschluss
Voraussetzungen & Bewerbungsmodalitäten
Der Studienbeginn ist nur im Wintersemester möglich. Die Bewerbung erfolgt über das Studentensekretariat (und n i c h t über den Studiengangsleiter).
Link zu den Bewerbungsinformationen des Studentensekretariats
Die Zugangsvoraussetzungen zum Studium im konsekutiven Masterstudiengang „Finance and Accounting“ an der Fachhochschule Erfurt sind in der Rahmenprüfungs- und Studienordnung der Fachhochschule Erfurt für die Bachelor- und Masterstudiengänge sowie in den studiengangsspezifischen Bestimmungen des Studiengangs geregelt.
Zurzeit gelten folgende Ordnungen:
- Rahmenprüfungs- und Studienordnung der Fachhochschule Erfurt für die Bachelor- und Masterstudiengänge
- 2. Änderung der studiengangsspezifischen Bestimmungen des Masterstudiengangs Finance and Accounting gültig für ab Wintersemester 2010/2011 immatrikulierte Studierende
- 1. Änderung der studiengangsspezifischen Bestimmungen des Masterstudiengangs Finance and Accounting gültig für ab Wintersemester 2010/2011 immatrikulierte Studierende
- Studiengangsspezifische Bestimmungen des Masterstudiengangs Finance and Accounting gültig für ab Wintersemester 2009/2010 immatrikulierte Studierende)
Nach der Rahmenprüfungsordnung muss ein Hochschulabschluss (auch möglich an einer Berufsakademie) mit mindestens der Note „gut“ (2,5) vorgewiesen werden. Zusätzlich zu den Rahmenprüfungsordnung vorgegebenen Kriterien kann auch zugelassen werden, wer in dem vorangegangenen Studium eine Abschlussarbeit auf dem Gebiet des Finanz- und Rechungswesens verfasst hat und wenn diese mit der Note 2,0 oder besser bewertet wurde. War die Abschlussarbeit mit einem Kolloquium verbunden, so gilt die Gesamtnote aus der Abschlussarbeit und dem Kolloquium.
Kann bis zum Ende der Bewerbungsfrist das Bachelor- bzw. Diplomzeugnis noch nicht vorgelegt werden, so erfolgt eine bedingte Zulassung auf der Grundlage der vorläufigen Gesamtnote. Die Zeugnisse müssen bis zum 31.10.2011 nachgereicht werden. Alle anderen Unterlagen sind jedoch fristgerecht einzureichen.
Formal wird kein einschlägiges Erststudium vorausgesetzt. Allerdings baut der Masterstudiengang „Finance & Accounting“ auf den fachlichen Inhalten auf, wie sie üblicherweise in den Fächern Rechnungswesen, Finanzierung, Controlling und Wirtschaftsrecht in einem Bachelorstudiengang an deutschen und ausländischen Hochschulen vermittelt werden. Grundkenntnisse in betrieblicher Steuerlehre werden ebenso wie Sprach- und Lesefähigkeit in Englisch vorausgesetzt. Bewerber/Bewerberinnen sollten dies beachten und gegebenenfalls bereit sein, sich außerhalb der Lehrangebote das notwendige Wissen selbstständig anzueignen. Empfohlen wird ein wirtschaftswissenschaftliches Studium mit entsprechender Ausrichtung auf die genannten Fächer.
Die Regelungen zur Immatrikulation, die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen sowie Bewerbungsfrist und -formulare entnehmen Sie bitte den Webseiten des Studentensekretariates.
Auskünfte über die Zulassung erhalten Sie ausschließlich über das Studentensekretariat.
Link zu den Bewerbungsinformationen des Studentensekretariats
Motivationsschreiben & Themenpapier
Zu den vollständigen Bewerbungsunterlagen, die im Studentensekretariat einzureichen sind, gehört ein Motivationsschreiben und ein Themenpapier.
In einem Motivationsschreiben (es sollte ca. eine bis maximal zwei Seiten umfassen) ist darzulegen, warum der Bewerber/die Bewerberin der Auffassung ist, dass der von ihm/ihr angestrebte Studiengang Finance and Accounting an der Fachhochschule Erfurt für ihn/sie genau der adäquate Studiengang ist.
In einem einseitigen Papier (Themenpapier) soll der Bewerber / die Bewerberin eine aktuelle (wissenschaftliche oder fachpraktische) Thematik aus dem Gebiet des Rechnungswesens, der Finanzierung oder des Controllings benennen und erläutern, die für ihn/sie im anvisierten Masterstudium von besonderem Interesse ist.
Das Motivationsschreiben und das einseitiges Themenpapier sind mit Namen und Adresse zu versehen und zu unterschreiben.
Es sollte als selbstverständlich gelten, dass bei der Abfassung der Papiere die Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens eingehalten werden.
Informationen für Bewerber/innen aus dem Ausland u/o mit einem ausländischen Hochschulabschluss
Gemäß §60 Abs. 5 ThürHG i. V. m. der Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen ausländische Studienbewerber/innen die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung an der FHE wird von den ausländischen Studieninteressenten ein Nachweis über die Teilnahme an 400 - 600 Stunden Deutsch / Niveau B1 verlangt. Vor der Zulassung zum Masterstudiengang Finance & Accounting muss i. d. R. nachgewiesen werden, dass der TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache) bzw. DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) erfolgreich bestanden wurde.
Bei ausländischen Studieninteressenten, die bereits ein Vollzeitstudium (Bachelor) in Deutschland absolviert haben, wird i. d. R. davon ausgehen, dass sie die deutsche Sprache beherrschen.
In den Lehrveranstaltungen des Masterstudiengangs Finance & Accounting werden englische Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Die Studierenden sollten fachpraktische und wissenschaftliche Artikel bzw. Bücher in englischer Sprache lesen und verstehen können. Zudem ist Business English ein Pflichtfach. Eine Überprüfung der englischen Sprachkenntnisse erfolgt nicht im Rahmen des Zulassungsverfahrens. Am Ende des ersten Semesters muss eine Prüfung im Fach Business English abgelegt werden.
Für die Zulassung zum Masterstudiengang Finance & Accounting wird ein Bachelorabschluss mit mindestens der Note 2,5 oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt. Die Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse erfolgt durch die FH Erfurt.
Nähere Auskünfte für ausländische Bewerber/innen bzw. für Bewerber/innen mit einem ausländischen Hochschulabschluss erteilt Frau Katrin Schlegel (Zentrum für studentische und akademische Angelegenheiten, Arbeitsbereich Auslandsangelegenheiten; Fon: +49 361 6700 834; schlegel@no - spam.fh-erfurt.de)




