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Allgemeine Studienvoraussetzungen

Erfahren Sie hier, welche grundsätzlichen Voraussetzungen Sie für ein Studium an der Fachhochschule Erfurt erfüllen müssen und was es mit zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen auf sich hat.

Welche Voraussetzungen berechtigen Sie zum Studium?

Sie können sich für einen Studienplatz bewerben, wenn Sie über einen der folgenden Nachweise bzw. Hochschulzugangsberechtigungen verfügen:

  • die allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • die fachgebundene Hochschulreife (Abschluss an Fachgymnasien, Berufsoberschulen, Fachakademien etc.)
  • die Fachhochschulreife (Abschluss an einer Fachoberschule ein- oder zweijährig)
  • das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung
  • der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsgangs zum staatlich geprüften Techniker oder staatlich geprüften Betriebswirt
  • ein erster Hochschulabschluss oder ein Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie als Zugangsberechtigung für die konsekutiven Masterstudiengänge oder Master-Weiterbildungsstudiengänge

Schon gewusst? Sie können auch ohne Abitur unter bestimmten Voraussetzungen studieren. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge: Was bedeutet das?

Wir bieten sowohl zulassungsbeschränkte als auch zulassungsfreie Studiengänge an.

In den zulassungsfreien Studiengängen erhalten Sie auf jeden Fall einen Studienplatz, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und die jeweilige Bewerbungsfrist einhalten.

Für die Masterstudiengänge gelten in der Regel besondere Zugangsvoraussetzungen wie das Vorlieger einer bestimmten Bachelorabschlussnote. In einigen Masterstudiengängen finden zudem Auswahlverfahren statt, um die Eignung für den Studiengang festzustellen. Erst nach Bestehen des Auswahlverfahren erhalten sie einen Studienplatz.

Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen wird wegen der großen Anzahl von Bewerber*innen ein örtliches NC-Verfahren durchgeführt. Sie müssen sich bis zum 15.07. des Jahres bewerben. Wenn sich wesentlich mehr Studieninteressierte für einen Studiengang bewerben, als Studienplätze zur Verfügung stehen, können nicht alle Studienbewerber*innen einen Studienplatz erhalten. Diese Zulassungsbeschränkung bezeichnet man als Numerus Clausus, kurz NC. Dabei handelt es sich um einen Richtwert, der erst nach dem Ende des Bewerbungsprozesses ermittelt wird.

Aufgrund der Anpassung des Thüringer Hochschulzulassungsgesetzes vom 08.09.2020 wurden die Wartesemester für zulassungsbeschränkte Studiengänge abgeschafft. Ab dem Wintersemester 2022/23 gibt es keine Wartesemester mehr.