Zugangsvoraussetzungen ... Alles auf einen Blick
Zum Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen kann nur zugelassen werden, wer auf Grund eines Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife oder auf Grund einer durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkannten Zugangsberechtigung für den Studiengang seine Eignung nachweist.
Zum Studium berechtigt auch das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung, der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsgangs zum staatlich geprüften Techniker oder zum staatlich geprüften Betriebswirt, der erfolgreiche Abschluss einer der Meisterprüfung gleichwertigen beruflichen Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsausbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung sowie der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen beruflichen Fortbildung, welche durch Rechtsverordnung als mit der Meisterprüfung gleichwertig festgestellt ist.
Zum Studium berechtigt sind auch qualifiziert Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung nach dem Bestehen einer Eingangsprüfung bzw. des Probestudiums. Alles Weitere ist in den Satzungen der Fachhochschule Erfurt zur Eingangsprüfung sowie zum Probestudium für qualifiziert Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung geregelt.
Weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen ist der Nachweis eines erfolgreich absolvierten 6-wöchigen Vorpraktikums:
- Das Vorpraktikum ist vor Beginn des Studiums abzuleisten und für die Zulassung zum Studium nachzuweisen. Alternativ kann es in der Semesterpause nach dem 1. Sommersemester abgeleistet werden.
- Das Vorpraktikum ist in der Regel in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb des Baugewerbes abzuleisten.
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Maurer, Betonbauer, Zimmerer, Straßenbauer, Bauzeichner wird als Vorpraktikum anerkannt.