Mutterschutz im Studium
Seit dem 1. Januar 2018 gelten die Regelungen des Mutterschutzgesetzes auch für Studentinnen.
Als Ausbildungsstätte ist die Fachhochschule Erfurt dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit im Rahmen des Studiums eingehalten werden.
Die wichtigsten Informationen zu den Rahmenbedingungen und zum Verfahren an der FH Erfurt finden Sie im Merkblatt zum Mutterschutz im Studium.
Bei Fragen zum Mutterschutz und zum Studium mit Kind steht Ihnen das Koordinierungsbüro für Gleichstellung und Familie beratend zur Seite.