Bildungsprämie
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, unterstützt Sie die Bundesregierung bei einer berufsbezogenen Weiterbildung mit einer Bildungsprämie. Sie besteht aus einem Prämiengutschein und einem Spargutschein.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Förderfähig ist die Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen – sofern diese nicht vom Arbeitgeber veranlasst sind. Auch wer sich im Bereich Grundbildung, Sprachen, IT oder zur Vorbereitung auf eine sogenannte Externenprüfung qualifizieren will, kann die Gutscheine beantragen. Neben Präsenzunterricht sind auch Fernlehrgänge förderfähig.
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Sie müssen mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden.
- Ihr zu versteuerndem Jahreseinkommen beträgt weniger als 20.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 Euro).
Wie sieht die Förderung aus?
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Teilnahmegebühren (höchstens 500 Euro). Sie bezahlen also einen Teil der Weiterbildung selbst, für den anderen Teil übergeben Sie dem Bildungsträger den Prämiengutschein. Beim Spargutschein werden vermögenswirksame Leistungen zur Finanzierung einer Weiterbildung verwendet.
Wer hilft weiter?
Weitere Informationen sowie Adressen von über 530 Beratungsstellen finden Sie auf der Internetseite zur Bildungsprämie.