Schwerbehindertenvertretung der Fachhochschule Erfurt
Die Schwerbehindertenvertretung wird gemäß SGB IX § 94 von den behinderten Beschäftigten zur Vertretung ihrer Interessen gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
Die wesentlichen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind:
- Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen in der FH
- Beratung der schwerbehinderten Beschäftigten
- Entgegennahme und Verfolgung von Beschwerden und Anregungen schwerbehinderter Beschäftigter
- Überwachung gesetzlicher Regelungen und getroffener Vereinbarungen zu Gunsten schwerbehinderter Menschen
- Unterstützung von Beschäftigten bei Anträgen zur Festsetzung einer Behinderung bzw. Gleichstellung
- Beantragung von Maßnahmen bei den zuständigen Stellen, die den schwerbehinderten Beschäftigten dienen
"Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das uns jederzeit genommen werden kann"
Richard von Weizsäcker
FH Erfurt – Hochschule der Inklusion
Im Jahr 2013 erstellt die FH Erfurt einen Aktionsplan „FH Erfurt – Hochschule der Inklusion“.
Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten der FH Erfurt leitet dieses Projekt. Es sollen Handlungsfelder und Maßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt werden, mit dem Ziel, die FH Erfurt zu einer möglichst inklusiven Hochschule zu entwickeln. Für weitere Informationen bitte diesem link folgen.