Senat
Der Senat ist das höchste Selbstverwaltungsgremium der Fachhochschule. Er setzt sich aus Professor*innen, Studierenden und Mitarbeiter*innen zusammen, die in freien und geheimen Wahlen gewählt werden. Der Rektor ist Mitglied qua Amt und Vorsitzender des Senats ohne Stimmrecht.
Insgesamt besteht der Senat aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, von denen paritätisch je drei Mitglieder aus jeder Gruppe der Hochschulmitglieder gewählt werden. In "wissenschaftsrelevanten" Angelegenheiten gehören dem Senat zusätzlich vier Hochschullehrer*innen als Mitglieder mit Stimmrecht an.
Der Senat hat die folgenden Aufgaben:
Der Senat ist maßgeblich für die Gestaltung des akademischen Lebens der Fachhochschule verantwortlich. Er ist unter anderem zuständig für die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Zielen und Strategien im Bereich Studium und Lehre und beschließt (zum Teil unter Mitwirkung anderer Gremien) über
- die Grundordnung sowie andere Satzungen und Ordnungen,
- die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen sowie die Zuordnung der Fakultäten,
- die Einrichtung, Änderung und Aufhebung sowie Festlegung der inneren Struktur von Selbstverwaltungseinheiten,
- etc.
Das Gremium nimmt Stellung u.a.
- zu Berufungsvorschlägen,
- zum Jahresabschluss und Jahresbericht, und
es erteilt das Einvernehmen u.a.
- vor Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hochschule mit dem Ministerium,
- zu den Grundsätzen der Ausstattung und die Mittelverteilung.
Der Senat wirkt mit bei der Wahl der*des Präsidentin*Präsidenten/Rektorin*Rektors sowie der*des Kanzlerin*Kanzlers und bei der Wahl der Mitglieder des Hochschulrates.
Weitere Aufgaben des Senats sind in § 16 der Grundordnung der FH Erfurt sowie in § 35 des Thüringer Hochschulgesetzes aufgelistet.
Hinweise zur Organisationsstruktur ab 01. Oktober 2019
Selbstverwaltungseinheiten unterhalb der zentralen Ebene der Hochschule sind die Fakultäten. Sie sind die organisatorischen Grundeinheiten der Hochschule. Fakultäten können Fachrichtungen bilden.
Die*Der Dekan*in, die*der Prodekan*in für Studium und Lehre, die*der Prodekan*in für Forschung und Transfer sowie die*der Geschäftsführer*in (sofern gewählt) bilden das Dekanat als kollegiales Leitungsgremium der Fakultät.
In den von Dekanaten geleiteten Fakultäten bildet der Fakultätsrat das entscheidende Gremium für die Ausgestaltung des jeweiligen Lehr- und Forschungsprofils.
Jede Fakultät bildet mindestens einen Prüfungsausschuss und eine Studienkommission.
Die Zusammenarbeit zwischen den Fakultäten einerseits und die Abstimmung zwischen Fakultäten, Hochschulleitung und Hochschulverwaltung andererseits erfolgt in der Vernetzungsebene durch aufgabenbezogene Kommissionen. Sie unterstützen und beraten den Senat:
- Kommission für Studium und Lehre
- Kommission für Finanzen und Personalentwicklung
- Kommission für Forschung und Transfer
Besetzung und Aufgaben der Kommissionen finden Sie in den §§ 19-21 der Grundordnung der FH Erfurt.