Regelungen zur Arbeitszeit
Die grundsätzlichen Regelungen zur Arbeitszeit ergeben sich aus dem Arbeitszeitgesetz.
Für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Fachhochschule Erfurt (Ausnahme: Professoren, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Kanzlerin bzw. Kanzler, Kraftfahrer, Promovenden), wurde auf dieser Grundlage zwischen der Hochschulleitung und dem Personalrat eine Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit geschlossen.
Die Dienstvereinbarung regelt den Geltungsbereich, die Arbeits- und die Gleitzeit, die Zeitkontenrechnung, die Abwesenheit, die Zeiterfassung, den Datenschutz und die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten.