Verhalten und Parken mit Fahrzeugen auf dem Hochschulgelände
Die Fachhochschule stellt ihren Beschäftigten und Studierenden im Rahmen ihrer Möglichkeiten kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung.
Die erforderliche Parkgenehmigung können Sie im Dezernat Bau und Liegenschaften beantragen.
Die Höhe der Gebühr beträgt monatlich 12,50 € (netto) zzgl. eines einmaligen Pfands in Höhe von 5,40 € für die Parkkarte.
Das Befahren und das Parken auf dem Gelände der Fachhochschule sind grundsätzlich nur bei Besitz einer Parkkarte und nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen gestattet.
Auf dem gesamten Gelände der Fachhochschule gilt die Straßenverkehrsordnung und damit alle üblichen örtlichen Zeichen und Schilder für den Straßenverkehr. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.