Nutzung der Fernsprechanlage der Hochschule
Den Angehörigen der Fachhochschule Erfurt stehen Telefonapparate zur Kommunikation zur Verfügung. Der Gebrauch des Telefons ist hauptsächlich für die dienstliche Nutzung vorgesehen.
Private Gespräche können mit dem Telefon unter bestimmten Bedingungen geführt werden. Dabei wird auf die Dienstvereinbarung über die Nutzung der Telekommunikation (Telefonordnung) verwiesen.
Zur Erfassung der Kosten für Kommunikation werden entsprechend der Telefonordnung bestimmte Daten eines Telefongespräches gespeichert und ausgewertet.
Die gespeicherten Daten dienen ausschließlich der Kostenbestimmung.
Weiterhin wird aus Datenschutz- und Kostengründen zwischen Dienst- und Privatgesprächen unterschieden.
Unterscheidungsmerkmal hierfür ist die PIN (persönliche Identifikationsnummer). Sie ist vor der Eingabe der Zielnummer einzugeben und sichert, dass die Daten zur Kostenermittlung und Kostenabrechnung für private Telefongespräche erfasst werden können. Eine PIN ist im Sekretariat des Dezernat Bau und Liegenschaften (DBL) zu beantragen. Da alle Kosten dem Eigentümer zugeordnet werden, ist sie vor Missbrauch geschützt und gesichert aufzubewahren.
Die einer PIN zugeordneten Kosten werden Quartalsweise abgerechnet, sobald sie 5,00 € überschreiten.