Ausstellen von Rechnungen
Angehörige der Hochschule leisten unter bestimmten Umständen Ausgaben, die dazu führen, dass die Kosten Außenstehenden in Rechnung gestellt werden. Rechnungen dürfen nur durch das Dezernat Finanzen und Beschaffung ausgestellt werden. Sie sollten deshalb unbedingt rechtzeitig den Kontakt zu den entsprechenden Beschäftigten suchen.