Verhalten bei einem Dienstunfall
Beschäftigte der Fachhochschule Erfurt sind kraft Gesetzes gegen die Folgen von Unfällen (Arbeits- und Wegeunfälle) bei der Unfallkasse Thüringen versichert.
Alle Hochschulangehörigen haben unverzüglich jede Verletzung und jeden Gesundheitsschaden infolge eines Arbeits- bzw. Wegeunfalles dem örtlichen Verantwortlichen zu melden. Ist die unfallbetroffene Person hierzu nicht imstande, hat die Meldepflicht derjenige, der zuerst von dem Unfall Kenntnis erhält. Der örtlich Verantwortliche hat sicherzustellen, dass die Unfallanzeige erfolgt.

Verhalten im Notfall
Bei einem Notfall steht die Rettung des eigenen Lebens im Vordergrund. Hierfür ist auf die Hausordnung der FHE hinzuweisen.

Verhalten bei Diebstahl
Im Falle eines Diebstahls ist dies schnellstmöglich im Dezernat Bau und Liegenschaften in der Altonaer Straße 25, Haus 7, zu melden. Dabei sollte der Tatort so wenig wie möglich verändert werden um ggf. Spuren sichern zu können. Die Fachhochschule übernimmt in der Regel keine Haftung bei Diebstahl.
Jeder Mitarbeiter kann durch einfache Mittel Diebstählen vorbeugen. So sollten zum Beispiel beim Verlassen des Arbeitsplatzes die Schreibtische und Bürotüren verschlossen und Wertsachen sicher verwahrt werden.
Die Hochschule haftet nicht für den Verlust von privaten Sachen.

Fundgegenstände
Gegenstände die auf dem Gelände der FH gefunden werden und ihrem Eigentümer nicht zuordenbar sind, sind im Dezernat Bau und Liegenschaften zu hinterlegen.
Falls das Dezernat Bau und Liegenschaften nicht besetzt ist, ist der Beschäftigte an der Pforte in der Altonaer Straße 25 zu unterrichten.