Stabsstelle Justiziariat
Das Justiziariat nimmt als Stabsstelle des Rektors die rechtliche Beratung und Betreuung in hochschulrechtlichen Angelegenheiten wahr.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere
- allgemeines Hochschulrecht, v.a. Beratung von Gremien in Rechtsangelegenheiten
- allgemeines Vertragsrecht, insbesondere Betreuung von Forschungs- und Kooperationsverträgen, Werk- oder Leihverträge
- Beratung zu datenschutz- und urheberrechtlichen Fragestellungen
- Erstellung von Satzungen und Richtlinien
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Hochschule
Für die Rechtsangelegenheiten, die Personal oder Berufungsverfahren betreffen, ist das Dezernat Personal und Recht zuständig.
Für rechtliche Angelegenheiten, die Studium und akademische Angelegenheiten berühren, etwa Studien- und Prüfungsordnungen, ist das Zentrum für studentische und akademische Angelegenheiten zuständig.