Zulassungsvoraussetzungen
1. Voraussetzungen in der Vorbildung
Zugangsberechtigt ist nur, wer ein Sekundarschulabschlusszeugnis (Abitur,
A-level, Baccalauréat, Matura usw.) besitzt, das zur Aufnahme eines Hochschulstudiums im Heimatland berechtigt. Eine direkte Zulassung zum Studium ist nur möglich, wenn die ausländische Hochschulzugangsberechtigung dem deutschen Abitur gleichwertig ist.
Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit erfolgt auf der Grundlage der Bewertungsvorschläge der Kultusministerkonferenz. Hierzu werden das Abschlusszeugnis der Sekundarschule in Ihrem Heimatland und die dazugehörige Notenübersicht geprüft.
Das Abschlusszeugnis der Sekundarschule ist für einige Länder dem deutschen Abitur nicht gleichgestellt. In diesem Fall können Sie zum Fachstudium bedingt zugelassen werden, wenn Sie vor dessen Beginn die „Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland“ (Feststellungsprüfung) erfolgreich ablegen. Um sich auf diese Prüfung vorzubereiten, ist in der Regel ein einjähriger Kurs an einem Studienkolleg zu belegen, der jedoch Grundkenntnisse der deutschen Sprache voraussetzt.
Sie können selbstständig prüfen, ob Sie mir Ihrem Schulabschluss einen direkten Zugang zu deutschen Hochschulen haben oder aber zusätzliche Leistungen, z. B. in Form von Studienjahren in Ihrem Heimatland oder dem Besuch eines Studienkollegs in Deutschland, erbringen müssen. Dabei hilft Ihnen Schritt für Schritt die Datenbank für ausländisches Bildungswesen Anabin. Nach wenigen Klicks wissen Sie, ob Sie direkten Zugang haben oder nicht.
2. Vorpraktika
Um an der Fachhochschule Erfurt zu studieren, müssen teilweise Vorpraktika absolviert werden mit unterschiedlicher Dauer. Dazu informieren Sie sich bitte genauer auf der Seite Studienangebot.