Studieren auf Probe
Sie haben die Möglichkeit, als qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Probestudium zu absolvieren und dadurch eine Hochschulzugangsberechtigung für diesen Studiengang zu erwerben.
Zum Probestudium werden Sie zugelassen, wenn Sie eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit aufweisen können. Beides muss fachlich verwandt mit dem von Ihnen angestrebten Studiengang sein.
Das Probestudium dauert zwei Semester. Das Probestudium ist bestanden, wenn Sie nach diesen zwei Semestern durch die von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen 40 Kreditpunkte erlangt haben. Im Studiengang Architektur ist das Bestehen der Orientierungsprüfung erforderlich. Wenn Sie das Probestudium bestanden haben, verfügen Sie über die Berechtigung zum Studium in diesem Studiengang. Alle bereits erbrachten Leistungen in diesem Studiengang werden anerkannt.
Bevor Sie sich bewerben, absolvieren Sie zwei Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung sowie der Studienfachberatung. Über die Teilnahme an der absolvierten Studienberatung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Beratungsgespräche finden in der Zeit vom 01.04. – 30.06. für Bewerbungen für das Wintersemester sowie vom 01.10. – 30.12. für Bewerbungen für das Sommersemester nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Im Anschluß bewerben Sie sich über das Online-Portal und fügen den Antrag auf Zulassung zum Probestudium und die Bescheinigung über die Teilnahme an den Beratungsgesprächen Ihren einzureichenden Unterlagen bei.
Die Satzung der Fachhochschule Erfurt zur Regelung des Studiums auf Probe für beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung ist hier einsehbar.