Vergünstigungen für Studierende
Versicherungsleistungen durch das Studierendenwerk Thüringen
Durch die Einschreibung an einer Thüringer Hochschule erwerben Studierende eine gesetzliche Unfallversicherung. Zusätzlich hat das Studierendenwerk
Thüringen für Studierende eine Freizeitunfallversicherung abgeschlossen, deren Kosten aus dem Semesterbeitrag finanziert werden. Einen Überblick über die eingeschlossenen Versicherungsleistungen und Gültigkeit der Versicherungen gibt es auf den Internetseiten des Studierendenwerks Thüringen.
Befreiung von Rundfunkgebühren
Eine Befreiung von Rundfunkgebühren ist nur mit einem gültigen BAföG-Bescheid möglich.
Weitere Vergünstigungen
Darüber hinaus bekommen Studierende mit einem gültigen Studierendenausweis eine Vielzahl von Rabatten bei Telefon- und Internetanbietern, Verkehrsunternehmen, Banken, Kultureinrichtungen (Theater, Museen, Kino, Schwimmbäder etc.), IT-Anbietern und Versicherungen. Außerdem können sie mit dem Internationalen Studierendenausweis (ISIC) auch im Ausland Vergünstigungen in Anspruch nehmen.