Gast- und Zweithörerschaft an der Fachhochschule Erfurt
Was bedeutet Gasthörerschaft?
Die Gasthörerschaft ist eine Möglichkeit, an Lehrveranstaltungen der Fachhochschule teilzunehmen, sofern ausreichende Kapazität vorhanden ist.
Die Gasthörerschaft ist nicht an Altersbeschränkungen oder spezielle Zugangsvoraussetzungen gebunden. Es muss lediglich eine ausreichende Bildung nachgewiesen werden. Auch Flüchtlinge sind als Gasthörerinnen und Gasthörer herzlich willkommen.
Was bedeutet Zweithörerschaft?
Die Zweithörerschaft ist eine Möglichkeit für Studierende, die bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, an Lehrveranstaltungen der Fachhochschule Erfurt teilzunehmen und Prüfungen abzulegen.

Gasthörerschaft
Gasthörerschaft bedeutet, dass Sie an der Hochschule ein Semester lang eine oder mehrere Lehrveranstaltungen besuchen. Sie werden dafür nicht immatrikuliert, d.h. Sie erhalten keinen Studentenstatus an der Fachhochschule Erfurt.

Gasthörerschaft für Geflüchtete
Die Fachhochschule Erfurt bietet ebenfalls die Gasthörerschaft für Geflüchtete an. Informationen bekommen Sie hier.


Zweithörerschaft
Studierende einer anderen Hochschule erhalten einen Zweithörerausweis und können damit an der Fachhochschule Erfurt Lehrveranstaltungen besuchen sowie an den abschließenden Prüfungen dieser Module teilnehmen.