Teilzeitstudium an der Fachhochschule Erfurt
Die Richtlinien für ein Teilzeitstudium sind dem § 5 - Teilzeitstudium der aktuellen Immatrikulationsordnung der Fachhochschule Erfurt zu entnehmen.

Immatrikulationsordnung: § 5 Teilzeitstudium
Eine weitere Möglichkeit zur flexiblen Studienorganisation ist ein Teilzeitstudium. Es kommt unter anderem für Studierende in Frage, die mindestens ein Kind unter 14 Jahren pflegen und erziehen oder nahe Angehörige mindestens 19 Stunden pro Woche pflegen. Auch eine Erwerbstätigkeit, die bei durchschnittlich mindestens 19 Stunden wöchentlich liegt sowie gesundheitliche Einschränkungen sind Gründe für ein Teilzeitstudium.
In den einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen ist geregelt, ob ein Teilzeitstudium in einem Studiengang möglich ist.
Es kann schriftlich beim Studierendensekretariat innerhalb der Immatrikulationsfrist bzw. der Rückmeldefrist für das folgende Semester beantragt werden.
Es empfiehlt sich, in Abstimmung mit der jeweiligen Studiengangsleitung einen Sonderstudienplan auszuarbeiten.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen unserer Bachelor- und Masterstudiengänge.

Auf einen Blick
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