
Sozialbetriebswirt*in
Für Führungskräfte mit sozialer Verantwortung
Ziel dieses weiterbildenden Studienkurses ist es, Führungskräften im Bereich der sozialen Arbeit Wissen zu vermitteln, das sie befähigt, Führungskonzepte anzuwenden, die den zukünftigen Anforderungen an eine Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen entsprechen.
Mehr Infos zu Weiterbildungen:
Studienkursleitung
- Prof. Dr. Esther Weitzel-Polzer
- Prof. Dr. Henning von Brandis
- Prof. Dr. Heinz Peter Moritz
Informationen zum Studienkurs
- Studienform: berufsbegleitender Studienkurs
- Abschluss: qualifiziertes FH-Zertifikat "Sozialbetriebswirt/-in (FH)"
- Studienbeginn: WS 2023/24
- Dauer: 4 Semester
Zielgruppe und Inhalte
- Leitungskräfte von Einrichtungen der Sozialwirtschaft
- Dipl./B.A./M.A. Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/-innen, die eine Leitungstätigkeit anstreben
- in Einzelfällen Berufstätige ohne Hochschulabschluss, die die erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben haben
Der weiterbildende Studienkurs hat folgende Inhalte:
- Betriebswirtschaftslehre,
- Marketingmanagement,
- Sozialmanagement,
- Recht,
- Personalmanagement und -führung,
- Qualitätsmanagement,
- Organisationsentwicklung,
- Changemanagement,
- Projektentwicklung, Projektmanagement, Projektfinanzierung
Förderung
Der Studienkurs ist nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz als Bildungsveranstaltung anerkannt.
Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier:
Im Überblick
- Bezeichnung Sozialbetriebswirt
- Abschluss Zertifikat
- Dauer 4 Semester
- Studienform Weiterbildungsstudiengang
- Kosten / Studiengebühren folgt
- Bewerbungszeitraum -
- Allgemeine Voraussetzungen Ja Anzeigen
- Spezielle Voraussetzungen Nein
Sozialbetriebswirt*in - so melden Sie sich an
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit:
- dem Anmeldeformular (siehe Download - aktuell in Überarbeitung)
- der Kopie des höchsten Bildungsabschlusses
- einem formlosen Lebenslauf mit Angaben über den beruflichen Werdegang und
- einem formlosen Bewerbungsschreiben (Darlegung der theoretischen Fachkompetenz und praktischen Berufserfahrung für das Zulassungsverfahren).