Zulassungsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen zum Studium im konsekutiven Masterstudiengang Landschaftsarchitektur an der Fachhochschule Erfurt sind in § 3 der Rahmenprüfungs- und Studienordnung der Fachhochschule Erfurt für die Bachelor- und Masterstudiengänge geregelt.
Die Zulassung zum Masterstudium setzt einen Bachelor- oder Diplomabschluss in Landschaftsarchitektur oder angrenzenden Fachgebieten entsprechend der zu wählenden Vertiefungsrichtung (§ 3 Absatz 8 SB M L) voraus.
Die Zulassung von Bewerberinnen oder Bewerbern, die ihren Abschluss außerhalb des Geltungsbereichs des HRG erworben haben, dessen Notensystem nicht vergleichbar ist, sowie bei Bewerberinnen oder Bewerbern, die über einen im Sinne des Abs. 1 qualifizierten ersten Hochschulabschluss aus einem artverwandten Fachgebiet verfügen, ist von der Zulassung durch den Prüfungsausschuss abhängig.
Studienbeginn
Studienbeginn ist nur im Wintersemester möglich.
