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Teilzeitstudium

Studierende, die aus wichtigem Grund nicht in vollem Umfang ihre Arbeitskraft dem Studium widmen können, können beim Studierendensekretariat einen schriftlichen Antrag auf Teilzeitstudium stellen.

So beantragen Sie ein Teilzeitstudium

    • berufliche Tätigkeit von durchschnittlich mindestens 19 Stunden pro Woche 
    • mindestens ein  Kind unter 14 Jahren, das mit dem/der Studierenden im selben Haushalt wohnt
    • Pflege eines nahen Angehörigen mit einem Pflegeaufwand von mindestens 19 Stunden pro Woche
    • gesundheitliche Gründe, z.B. schwere chronische Erkrankung oder Behinderung
  • Bitte fügen Sie dem Antrag auf Teilzeitstudium beim Studierendensekretariat einen der folgenden Nachweise bei:

    • Berufliche Tätigkeit: Kopie des Arbeitsvertrages mit Angabe der vereinbarten wöchentlichen Arbeitsstunden
    • Pflege eines Kindes: Kopie der  Geburtsurkunde  des Kindes und einer aktuellen Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, aus der der Wohnort des Studierenden und des Kindes hervorgeht
    • Pflege eines Angehörigen: Kopie einer aktuellen Bescheinigung der Krankenkasse, des behandelnden Arztes oder anderer geeigneter Stellen

    Geben Sie außerdem den Umfang an, auf den Sie Ihren Studienumfang reduzieren wollen. Dieser darf die 50 v.H. des Vollzeitstudiums nicht unterschreiten.

  • Den Antrag auf Teilzeit stellen Sie beim Studierendensekretariat für das folgende Semester innerhalb der Rückmeldefrist:

    • 01.02. - 28.02. für das folgende Sommersemester
    • 01.08. - 31.08. für das folgende Wintersemester

    Wenn Sie sich für ein Studium interessieren, reichen Sie den Antrag auf Teilzeitstudium spätestens mit dem Antrag auf Immatrikulation ein.

  • In den einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen ist geregelt, ob ein Teilzeitstudium in einem Studiengang möglich ist. Wir empfehlen Ihnen, sich in Abstimmung mit der Studienfachberatung der jeweiligen Fachrichtung einen Sonderstudienplan zu erarbeiten.

    Sie haben keinen Anspruch auf BAföG, aber möglicherweise können Sie ALG II empfangen. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Behörden.

  • Folgende Daten werden von der Fachhochschule von den Studierenden im Rahmen des Teilzeitstudiums erhoben:

    • Semester des Teilzeitstudiums
    • Zahl der Teilzeitsemester
    • Datum des Teilzeitstudiums
    • Grund für das Teilzeitstudium
Kontakt

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