
Forschungsservice
Der Service Forschung und Transfer berät die Forschenden der FH Erfurt gern zu Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene.
Informieren Sie sich auf diesen Unterseiten über konkrete Förderprogramme und/oder suchen Sie über die Servicestelle ELFI (ELektronische ForschungsförderInformation) einen für Ihre wissenschaftsgebiet passenden Förderaufruf.
Quicklinks (PIP)
- Nicht-wirtschaftliche Projekte beantragen
- Wirtschaftliche Projekte akquirieren und beantragen
- Beantragung hausinterne Forschungs-Förder-Initiative (FFI)
- Deputatsermäßigung für Forschungsaktivitäten beantragen (LeFa)
- Erfindung melden und in Anspruch nehmen
- Kooperative Promotion beantragen und verlängern
- In-Institute gründen
Themen zur Antragstellung
Fördermittelberatung
Formen der Projektbeteiligung
Im Rahmen der kooperativen Bearbeitung von Forschungsprojekten zwischen Hochschulen und externen Projektpertner:innen sind verschiedene Formen der Projektbeteiligung zu beachten. Zur Projektanbahnung sollte eine entsprechende Einordnung vorgenommen werden. Dabei ist der Service Forschung und Transfer gern behilflich. Das nachfolgende Factsheet „Formen der Projektbeteiligung“ informiert zu den verschiedenen Formen der Projektbeteiligung.
Schutzrechte
Innerhalb einer kooperativen Bearbeitung von Forschungsprojekten zwischen Hochschulen und externen Partner:innen werden nahezu immer Regelungen zu Schutzrechten notwendig. Diese werden innerhalb eines Kooperationsvertrages für die Dauer des Projektes und darüber hinaus zwischen den Partner:innen vereinbart. Das nachfolgende Factsheet „Schutzrechte“ informiert zu den verschiedenen Formen geistigen Eigentums, die ein Projekt hervorbringen kann und die es zu regeln gilt.
Nagoyaprotokoll
Wenn im Rahmen von Forschungsprojekten genetisches Material aus dem Ausland bezogen wird, ist das Nagoya-Protokoll zu beachten. Es verfolgt den Hintergrund, Ressourcen, die im Bereich der Forschung entstehen, gerecht zu verteilen. Vor allem Entwicklungs- und Schwellenländer sollen als Bereitsteller einen fairen Anteil an Wertschöpfungsprozessen erhalten. Das nachfolgende Factsheet „Nagoya-Protokoll“ über die Regularien.
Exportkontrolle
Für Deutschland und die EU gelten Exportkontrollvorschriften im Rahmen sensibler Forschungsbereiche. Die Exportkontrolle soll verhindern, dass bestimmte wissenschaftliche Ergebnisse missbräuchlich für Rüstungszwecke oder Massenvernichtungswaffen verwendet werden. Der Service Forschung und Transfer führt in Zusammenarbeit mit dem Justiziariat der FH Erfurt eine Exportkontrollprüfung für entsprechende Forschungsprojekte im hausinternen Anzeigeprozess durch. Sollte festgestellt werden, dass das Vorhaben unter Exportkontrollvorschriften fällt, bedarf es einer Ausfuhrgenehmigung. Das nachfolgende Factsheet „Exportkontrolle“ informiert über die Parameter.