
Gremien
Die Fachhochschule Erfurt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich Einrichtung des Landes Thüringens. Sie nimmt die ihr obliegenden Aufgaben als Selbstverwaltungsangelegenheiten wahr, soweit diese nicht als staatliche Angelegenheiten zugewiesen sind.
Ein wesentlicher Bestandteil der Selbstverwaltung ist die Gremienarbeit. Das heißt, alle Mitglieder der Fachhochschule Erfurt haben das Recht, als Mitglied in Gremien über die Belange der Hochschule mitzuentscheiden. Für die Vertretung in den Gremien bilden die Professor:innen, die Mitarbeiter:innen sowie die Studierenden jeweils eine Gruppe. Die einzelnen Mitgliedergruppen wählen ihre Vertreter:innen für eine Amtszeit von drei Jahren, die Studierenden für ein Jahr. Alle Mitgliedergruppen müssen in den einzelnen Gremien angemessen beteiligt sein.
Die wichtigsten zentralen Gremien der Hochschule sind die Hochschulversammlung, der Hochschulrat sowie der Senat und die Kommissionen in den zentralen Geschäftsbereichen ("Studium und Lehre", "Forschung und Transfer" und "Finanzen und Personalentwicklung").
Terminpläne Gremiensitzungen
Gremienwahlen
Nachwahlen 2022
Der Wahlvorstand hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 die Notwendigkeit von Nachwahlen festgestellt und die Zeitschiene hierzu beschlossen. Die Nachwahlen erstrecken sich auf die Gremien und Statusgruppen, deren Sitze nicht vollständig im Rahmen der Gremienwahlen im Juni 2022 besetzt wurden. Für den Senat wählt die Gruppe der Studierenden nach. Fakultätsräte sind wie folgt nach zu wählen: ARS – Gruppe der Studierenden, ASW – Gruppe der Studierenden, GTI – Gruppe der Studierenden und Hochschullehrer:innen, LGF - Gruppe der Studierenden und Hochschullehrer:innen. Für den Gleichstellungsbeirat wählen alle Gruppen nach.