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Hochschulrat

Der Hochschulrat der Fachhochschule Erfurt gibt Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule und zur Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre sowie zur Weiterentwicklung des Studienangebots.

Der Hochschulrat gibt Stellungnahmen ab u.a.

  • zur Grundordnung und deren Änderung,
  • vor dem Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hochschule mit dem Land sowie
  • zu Grundsätzen der Ausstattung und internen Mittelverteilung.

Das Gremium beschließt u.a. den Jahresabschluss und bestätigt den Wirtschaftsplan.
Er wirkt in der Findungskommission zur Wahl/Abwahl der:des Präsidentin:Präsidenten und der:des Kanzlerin:Kanzlers mit.

Weitere Angaben finden Sie in § 34 Thüringer Hochschulgesetz und in § 15 Grundordnung der Fachhochschule Erfurt.

  • Der Hochschulrat hat acht stimmberechtigte Mitglieder, von denen mindestens 3 Frauen sein sollen:

    • fünf mit dem Hochschulwesen vertraute Personen aus Wissenschaft, Kunst, Kultur, Wirtschaft, Politik oder Gesellschaft
    • zwei Mitglieder der Hochschule mit unterschiedlicher Gruppenzugehörigkeit
    • ein:e Vertreter:in des Ministeriums

    Sie werden für eine Amtszeit von vier Jahren vom Senat gewählt.

    Hochschulratsmitglieder für die Amtsperiode vom 01.10.2023 bis 30.09.2027

    Externe Mitglieder

    Herr Frank Belkner,
    Geschäftsführer ERFURT Bildungszentrum GmbH

    Herr Frank Emrich,
    Vorstand/Verbandsdirektor Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.

    Frau Dr. Cornelia Haase-Lerch,
    Hauptgeschäftsführerin der IHK Erfurt

    Frau Irena Michel,
    Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Thüringen Mitte

    Frau Prof.in Dr. Eva Schmitt-Rodermund,
    Präsidentin der Fachhochschule Potsdam

    Interne Mitglieder

    Frau Prof.in Fiona Schönfeld,
    Fakultät Landschaftsarchitektur, Gartenbau und Forst

    N.N.

    Vertreter:in des Ministeriums

    Herr Kai Ziesenis
    Leiter der Hochschulabteilung i.V.,
    Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

    Das Recht auf Teilnahme an den Sitzungen des Hochschulrats mit Antrags- und Rederecht haben:

    • die Mitglieder der Hochschulleitung - mit beratender Stimme,
    • die:der Vorsitzende des Personalrates oder deren:dessen Vertreter:in,
    • die Gleichstellungsbeauftragte oder deren Vertreterin,
    • Beauftragte:r für Diversität oder deren:dessen Vertreter:in,
    • ein:e Vertreter:in des Studierendenrates.
Kontakt

Bettina Mayer

Sekretariat der Vizepräsident:innen und Gremienbetreuung

Kontakt

Stefanie Bauer

Geschäftsführerin des Präsidiums