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Kommission Studium und Lehre

Die Kommission für Studium und Lehre hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Erarbeitung von Beschlussvorlagen für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen sowie die Erteilung von Aufträgen für die Entwicklung neuer Studiengänge,
2. Erarbeitung und Weiterentwicklung von Maßnahmen im Bereich Studium und Lehre,
3. Weiterentwicklung der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung,
4. Koordinierung und Abstimmung der Erarbeitung der Studien- und Prüfungsordnungen,
5. Koordinierung der Qualitätsberichte aus den Fakultäten,
6. Organisation eines studiengangsübergreifenden Lehrangebots und zentraler Serviceeinrichtung,
7. Koordinierung der Weiterbildung,
8. Betreuung der Alumni und ausländischer Studierender,
9. Auswertung von Evaluationsergebnissen der Hochschule in ihrer Gesamtheit, von Fakultäten oder Studiengängen, jedoch nicht von einzelnen Personen und
10. Förderung eines studiengang- und fachrichtungsübergreifenden Lehrangebots

Der Kommission für Studium und Lehre gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder an:
1. die*der Vizepräsident*in für Studium und Lehre,
2. je ein*e Vertreter*in aus jeder Fakultät,
3. zwei Vertreter*innen der Leiter*innen zugeordneter Managementbereiche oder zentraler Einrichtungen der Hochschule
4. neun Vertreter*innen der Studierendenschaft

Dokumente und Formulare

Protokolle